Loebstraße: Sanierung weiter nicht in Sicht

Trier · Der Ausbau der Loebstraße verschiebt sich weiter. Frühestens im Frühling 2012 soll die Sanierung der wichtigen, aber äußerst maroden Ein- und Ausfallstraße in Triers Norden beginnen. Doch auch dieser Termin ist unwahrscheinlich: Die anliegenden Betriebe haben der Stadt ein Gerichtsverfahren angekündigt.

Trier. Einwände und Anregungen zu den städtischen Ausbauplänen für die Loebstraße konnten bis Ende März bei der Stadtverwaltung Trier eingereicht werden. Fünf sogenannte Träger öffentlicher Belange - darunter Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammer und die Stadtwerke - haben von diesem gesetzlich festgelegten Mitspracherecht Gebrauch gemacht. Die Stadtverwaltung prüft derzeit die Eingaben. "Nach jetzigem Kenntnisstand gibt es keine Einwände, die Änderungen des Planentwurfs erforderlich machen", erklärt Rathaus-Pressesprecher Ralf Frühauf auf TV-Anfrage.
IG: 6,50 Meter wären zu schmal


Dennoch wird sich der Sanierungstermin der Loebstraße wohl auf ungewisse Zeit verschieben. Denn die IG Loebstraße, eine Interessengemeinschaft aus zwölf Anliegerbetrieben, ist weiterhin gegen den Komplettausbau der wichtigen Hauptstraße, die Triers Norden mit dem Stadtteil Ruwer/Eitelsbach und der Verbandsgemeinde Ruwer verbindet.
Die Forderung der IG: Die Stadt soll ihre umfänglichen Ausbaupläne ad acta legen und lediglich die löchrige Fahrbahn sanieren. Sollte "unserem Vorschlag nicht vollumfänglich gefolgt werden, kündigen wir bereits zum jetzigen Zeitpunkt an, die Bauleitplanung vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz überprüfen zu lassen", erklärt die IG in ihrem Schreiben, dass der Verwaltungsrechtfachanwalt Curt Jeromin aufgesetzt hat.
Die Kritik der IG: Der vorgesehene Fahrradweg sei unnütz und gefährlich, der Wegfall von rund 250 Parkplätzen und die Verschmälerung der Fahrbahn von 8,50 auf 6,50 Meter nicht hinnehmbar, lautet seit Jahren die Kritik der Loebstraßen-Anlieger (der TV berichtete mehrfach).
Bei einer nur 6,50 Meter breiten Fahrbahn sei "die Zufahrt von Lastzügen auf die Grundstücke gänzlich ausgeschlossen", behauptet die IG in ihrem aktuellen Schreiben. Insgesamt erwartet die IG "erhebliche Konflikte", wenn der Straßenausbau wie geplant umgesetzt würde. Die privaten Belange der Betriebe seien von der Stadt nicht ausreichend berücksichtigt worden. Der Ausbau sei ein "unzumutbarer Eingriff in die geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebe" und daher laut Grundgesetz nicht zulässig.
Die Argumente der Stadt: Nach den Berechnungen der Stadtverwaltung können die
Loebstraßen-Grundstücke sehr wohl weiter von LKW angefahren werden - sofern die Anlieger ihre Grundstückszufahrten gegebenenfalls breiter gestalten. LKW, die auch bislang auf der Straße be- und entladen wurden, sollen künftig in Ladebuchten halten, die die Verwaltung nachträglich in ihre Planungen aufgenommen hat, um den Betrieben entgegenzukommen. Die IG ist damit allerdings nicht zufrieden: Es sei "nicht erkennbar", dass die Stadt sich "darüber Gedanken gemacht hat, wie ein Betrieb, an den nicht unmittelbar eine Ladezone angrenzt", seine LKW beladen könne.
Dass eine bloße Sanierung der Fahrbahn nicht möglich ist, hatte Triers Baudezernentin Simone Kaes-Torchiani (CDU) schon vor zwei Jahren erklärt: Der Unterbau der Straße sei nie für schweren Industrieverkehr angelegt worden und müsse daher dringend den entsprechenden Erfordernissen angepasst werden, wofür ein umfänglicher Ausbau notwendig sei. Den Radweg hat die Stadt so verlegt, dass möglichst wenig Parkplätze wegfallen.
Inseln erleichtern Seitenwechsel

 Die Trierer Loebstraße: Kein Radweg, starke Schäden im Asphalt. TV-Foto: Christiane Wolff

Die Trierer Loebstraße: Kein Radweg, starke Schäden im Asphalt. TV-Foto: Christiane Wolff


Vor der Pfalzeler Brücke und am Verteilerkreis wird Radfahrern mit Inseln auf der Fahrbahnmitte der Wechsel auf die andere Straßenseite erleichtert. Diese Nachbesserungen hatte die Stadt im vorigen Jahr in die Pläne aufgenommen. Die jüngsten Eingaben - also auch das Schreiben der IG - hätten "keine bisher nicht berücksichtigten oder nicht bekannte Einwände geltend gemacht", erklärt Frühauf. Wesentliche Änderungen des Planentwurfs seien daher nicht notwendig. Damit scheint eine gerichtliche Auseinandersetzung mit den Loebstraßen-Anliegern unausweichlich.
Der Zeitplan: Ginge es allein nach der Stadtverwaltung, könnte der Stadtrat dem Bebauungsplan im Juni zustimmen. Anschließend würden die entsprechenden Zuschüsse in Mainz beantragt. "Wir rechnen mit einer viermonatigen Bewilligungsfrist", erklärt Rathaussprecher Frühauf. Erst danach könnten die Arbeiten ausgeschrieben werden, und der Stadtrat könnte anschließend die Bauaufträge vergeben. Nicht wie zuletzt geplant im Herbst, sondern frühestens im Frühling 2012 könnte der Ausbau dann beginnen. Macht die IG ihre Drohung war und strengt eine Normenkontrollklage an, würde der langwierige Rechtsweg den Baubeginn allerdings auf Jahre verschieben.Bernhard Busch, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer, appelliert an die Anlieger der Loebstraße und die Trierer Stadtverwaltung, sich außergerichtlich zu einigen: "Die Loeb straße ist ein wichtiges Einfallstor für Bürger der VG Ruwer nach Trier - ob zum Arbeitsplatz, zur Schule oder zum Einkaufen. Der Zustand der Straße ist so schlecht, dass sie dringend ausgebaut - und nicht bloß saniert - werden muss. Die IG sollte sich wirklich überlegen, ob eine Normenkontrollklage, die den Baubeginn sicherlich um mehrere Jahre aufschieben würde, notwendig ist." woc

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