Mann darf maximal acht Bienenvölker im Garten halten

Trier · Maximal acht Bienenvölker darf ein Trierer in seinem Garten halten. Das hat nun das Amtsgericht in Trier entschieden.

Dem Prozess war ein Nachbarschaftsstreit vorausgegangen. Ursprünglich hatte der Beklagte 21 Bienenvölker gehalten. Der Kläger forderte eine Reduzierung auf fünf Stöcke, weil er sich durch den Kot der Bienen belästigt fühlte. Der Beklagte sagte aus, dass durch eine Schwarmbildung keinerlei Gefahr ausgehe. In der unmittelbaren Umgebung gebe es weitere Imkereien mit bis zu acht Völkern. An dieser Zahl orientierte sich schließlich auch das Amtsgericht. Das Gericht sah allerdings auch eine gewisse "Duldungspflicht" in einer Nachbarschaft.
Das Urteil ist rechtskräftig. Das Landgericht Trier hat eine Berufung des Beklagten zurückgewiesen. sek

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