Mehr Platz für Windkraft

Meckel. (ch) Weil er Windkraft nur eingeschränkt zulässt und damit dem Raumordnungsplan widerspricht, ist der Bebauungsplan für den Windpark "Meckeler Höhe" unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.

Ein Windenergie-Unternehmen und ein Grundstückseigentümer hatten gegen den Bebauungsplan einen Normenkontroll-Antrag gestellt, denn die Ortsgemeinde hatte in ihrem Bebauungsplan nur sechs Anlagen zugelassen und auf über einem Drittel der Fläche Windenergie ausgeschlossen. Damit steht der Bebauungsplan laut Gericht im Widerspruch zum Raumordnungsplan, der einen Windenergie-Schwerpunkt vorsieht.

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