Meldepflicht für Bienenstände
TRIER. (red) Imker, die in Trier Bienen halten wollen, müssen nach einer Bundesseuchenverordnung ihre Bestände beim städtischen Ordnungsamt anmelden. Neben der Größe der neuen Bienenvölker muss auch deren genauer Standort angegeben werden.
02.05.2006
, 21:00 Uhr
Diese Vorschrift hat das Ziel, den Behörden bei der Bekämpfung möglicher Bienenseuchen einen besseren Überblick über die Bestände zu geben. Weitere Informationen beim Ordnungsamt, Telefon: 0651/718-2320.