Missbrauch: 64-Jähriger verurteilt

Trier · Das Trierer Landgericht hat einen 64-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Hermeskeil wegen mehrfachen Missbrauchs von Kindern zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Nach seiner Entlassung wird der an Demenz leidende Mann unter Führungsaufsicht gestellt.

Trier. Er zeigte Nachbarkindern Pornos, begrapschte sie unsittlich und forderte sie untereinander zu sexuellen Handlungen auf: Dafür muss ein 64-jähriger Mann aus einem Dorf in der Verbandsgemeinde Hermeskeil jetzt für drei Jahre ins Gefängnis. Das hat gestern die fünfköpfige Erste Große Jugendkammer des Trie rer Landgerichts entschieden. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Witwer früher entlassen werde, sei gering, meinte der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg in seiner Urteilsbegründung. Gut möglich sei allerdings, dass er in nicht allzu ferner Zukunft aus dem Gefängnis in ein Justizkrankenhaus verlegt werden müsse.
Der Grund: Der 64-jährige Hochwälder leidet nach Angaben der Gutachterin Sylvia Leupold unter fortschreitender Demenz. "Und die gesundheitliche Situation des Angeklagten verschlechtert sich rasch", sagt der Vorsitzende Richter. "Er braucht wohl kurzfristig fremde Hilfe."
Nach Ansicht der Gutachterin ist der Mann kein klassischer Pädophiler, der sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlt. Es handele sich vielmehr um eine Alterspädophilie in Zusammenhang mit Hirnveränderungen und den sozialen Umständen, sagte Leupold. "Wenn sich die Gelegenheit ergab, hat sich der Angeklagte einfach mit Kindern eingelassen", meinte Keimburg in seiner Urteilsbegründung und fügte hinzu: "Von Ersatzpädophilen geht die geringste Gefahr aus."
Mit der am Ende verhängten dreijährigen Gefängnisstrafe folgte die Kammer dem Plädoyer von Staatsanwalt Stephane Parent. Allerdings hatte Parent für die anschließende Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik plädiert. Eine Forderung, die dem Gericht zu weit ging. "Die Gefahr, die von dem Mann ausgeht, wird sich rapide verringern", meinte der Vorsitzende Richter. "Wir können ihn deshalb nicht ein Leben lang in die Psychiatrie einweisen." Wird der seit September vergangenen Jahres in Untersuchungshaft sitzende Mann in zweieinhalb Jahren entlassen, steht er unter Führungsaufsicht. "Notfalls wird er dann jede Woche einmal angesprochen, so dass man gewährleisten kann, dass der ältere Herr Kinder künftig in Ruhe lässt", sagte der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.sey

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