Kind verletzt Nach Baumsturz im Trierer Weißhauswald: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Trier · Klare Aussage der Staatsanwaltschaft Trier: Die strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit einem umgestürzten Baum, der am 1. Mai ein zehn Jahre altes Mädchen im Weißhauswald verletzt hat, werden eingestellt. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Straftat.

 Die Eiche fiel im Weißhauswald um und verletzte ein zehnjähriges Mädchen schwer.

Die Eiche fiel im Weißhauswald um und verletzte ein zehnjähriges Mädchen schwer.

Foto: Konrad Geidies/Agentur siko

Trier (red) „Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Sturzursache haben sich keine Hinweise für eine unfallursächliche Pflichtwidrigkeit im Zusammenhang mit der Kontrolle des Baumes ergeben“, teilt die Staatsanwaltschaft Trier mit. „Tatsächliche Anhaltspunkte für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung bestehen nicht.“

Zur Klärung der Unfallursache hatte die Staatsanwaltschaft Trier einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz für den Garten- und Landschaftsbau mit der Erstattung eines Gutachtens über den Zustand des Baumes, die Sturzursache und deren etwaige Vorhersehbarkeit beauftragt. Dieser komme in seiner Expertise zu dem Ergebnis, dass „ein zu schwach ausgeprägtes Wurzelsystems des in einem Hang stehenden Baumes“ die Ursache des Sturzes gewesen sei. Der umgestürzte Baum, eine 110 bis 120 Jahre alte Stieleiche, sei in seinem oberirdischen Bereich in Wachstum und Entwicklung „weitgehend arttypisch“ gewesen.

Die Belaubung sei der Jahreszeit angemessen gewesen. Faulstellen, Verletzungen oder sonstige relevante Schäden am Stamm habe der Gutachtwer nicht feststellen können.

Jedoch habe es dem Baum an einem für seine Größe erforderlichen tiefgehenden Wurzelsystem mit gleichmäßig verteilten Starkwurzeln gefehlt. Dies ist nach den Feststellungen des Sachverständigen auf den Standort des Baumes zurückzuführen, der auf einem massiven Felsuntergrund mit nur flachgründiger Bodenauflage gestanden habe, auf dem er entsprechende Starkwurzeln nicht in genügender Anzahl habe ausbilden können.

Der Baum habe zwar über zahlreich ausgebildete Schwach- und Feinwurzeln verfügt, die für ein gesundes Erscheinungsbild gesorgt hätten. Diese seien aber nicht ausreichend gewesen, um den Baum im Hang zu verankern.

Die standort- und wachstumsbedingte Standunsicherheit war nach den Ausführungen des Sachverständigen auch bei einer richtlinienkonform sorgsam durchgeführten Regelkontrolle des Baumes vor dem Sturzereignis nicht erkennbar. Der Baum habe nach Durchführung einer solchen, den einschlägigen Richtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau (FLL) entsprechenden Kontrolle den Eindruck eines vitalen Baumes ohne fachlich begründete Zweifel an seiner Verkehrssicherheit vermittelt.

Dass der Baum wachstumsbedingt nicht über ein ausreichendes Wurzelsystem verfügt habe, sei erst nach dessen Umkippen erkennbar gewesen, als unter den Wurzelteller gesehen werden konnte. Ob das Kippen des Baumes letztlich durch ein Windereignis oder eine ungünstige Gewichtsverteilung in der Krone ausgelöst worden sei, sei daher für die Beurteilung der Frage der Vorhersehbarkeit unerheblich.

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