Nach tödlichem Baumsturz in Trier: Schriftliches Urteil liegt vor

Trier · Schuldig der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung: Am 28. November hat Strafrichter Wolf-Dietrich Strick das Urteil gegen einen Sachbearbeiter des Grünflächenamts verkündet (der TV berichtete mehrmals). Am Mittwoch meldete das Amtsgericht Trier, dass auch das schriftliche Urteil mittlerweile vorliegt.

Das Gericht war der Überzeugung, der Verurteilte hätte das tödliche Baumunglück vom November 2012 - eine fallende Kastanie erschlug eine 70-jährige Triererin und verletzte einen Mann schwer - durch eine rechtzeitige Kontrolle des kranken Baums verhindern müssen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt.

Bereits in der mündlichen Urteilsbegründung hatte Richter Strick die Stadtverwaltung Trier hart kritisiert. Diese Kritik findet sich auch in der schriftlichen Fassung wieder. "Der Angeklagte, der ein hochverantwortliches Dienstgeschäft zum Schutze der Allgemeinheit zu führen hatte, blieb unkontrolliert und hatte zu keinem Zeitpunkt seinem Vorgesetzten und der Dienstaufsicht Rechenschaft über sein Tun und Unterlassen als Baumzweitkontrolleur abzulegen." Das sei ein "schwerwiegender Organisationsmangel in Abteilung, Amt und Dezernat der Stadt Trier".
Die Verteidigung hat bereits im Dezember Berufung eingelegt. "Die Akten gehen in den nächsten Tagen zum Landgericht, das dann einen Termin festlegen wird", sagte am Mittwoch Amtsgerichtsdirektor Jörg Theis. Das Landgericht wird den Fall dann neu verhandeln.

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