Neue Regeln für Vermittlung von Darlehen

Trier · Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass für Gewerbetreibende bei der Vermittlung von Immobiliendarlehen eine neue Erlaubnispflicht nach der Gewerbeordnung in Kraft getreten ist. Wer selbstständig Verbraucherdarlehensverträge für Immobilien oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermitteln möchte beziehungsweise Dritte über solche Verträge beraten will, benötigt nun eine Erlaubnis nach Paragraph 34i der Gewerbeordnung.

red
Weitere Informationen im Internet: <%LINK auto="true" href="http://www.trier.de" text="www.trier.de" class="more"%> , Rubrik Rathaus&Bürger/in, Bürgerservice, Formulare

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort