OB-Wahl

Zum Bericht "Die Wahlkoffer, ein Staatsanwalt und theoretische Manipulationen" (TV vom 15. Oktober) über rechtliche Bedenken zur Oberbürgermeister-Wahl in Trier:

So nicht, Herr Albrecht! Das hätte der Herr Staatsanwalt aber wissen müssen: Jede Unklarheit und Unregelmäßigkeit bei der Wahl muss vom Wahlvorstand sofort nach Bekanntwerden per Telefon der Wahlleitung im Rathaus gemeldet werden. Nach dem Öffnen der Wahlkoffer am frühen Wahlsonntagmorgen wäre noch Zeit genug gewesen, die Briefwahl-Unterlagen auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Aber das geht gar nicht: Erst mal die Auszählung am Wahlabend abwarten, und wenn das Ergebnis nicht genehm ist, dann montags Zweifel am Verfahren streuen. Maria Kronenberg, Trier Hinweis der Redaktion: Staatsanwalt Albrecht hat nach seinen Angaben bei der Abgabe der Wahlunterlagen einen Vermerk ausgefüllt. Zu diesem Zeitpunkt konnte er den Ausgang der Stichwahl nicht kennen.

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