Ordnungsamt mahnt Feiertagsruhe an

Trier. Das Ordnungsamt der Stadt Trier weist auf die Regeln zur Feiertagsruhe hin. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind von Gründonnerstag, 21. April, um 4 Uhr, bis Ostersonntag, 24. April, 16 Uhr, verboten.

Am Karfreitag sind ab 4 Uhr öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nicht erlaubt, die nicht dem Charakter dieses Feiertags angepasst sind. An diesem Tag sowie an Ostersonntag sind zudem Sportveranstaltungen untersagt. Verstöße bedeuten eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden. red

Weitere Informationen beim Ordnungsamt, Telefon 0651/718-3324 oder 718-1321

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