Justiz Prostitutionsprozess in Trier: Jetzt wird es zu intim

Trier · Am zweiten Verhandlungstag wird die Öffentlichkeit während der Aussage des mutmaßlichen Opfers ausgeschlossen.

Prostitutionsprozess in Trier: Jetzt wird es zu intim
Foto: TV/Klaus Kimmling

Ein 20-Jähriger aus der nordrhein-westfälischen Stadt Troisdorf soll eine 27 Jahre alte Frau zur Prostitution in zwei Bordellen in Düsseldorf und Trier gezwungen haben – so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Trier. Der Prozess vor dem Landgericht Trier begann vergangene Woche mit den Aussagen des Hauptangeklagten und eines 21 Jahre alten Mitangeklagten, der nach Auffassung der Ermittler als Fahrer und Helfer mit im Spiel war (der TV berichtete). Der 20-Jährige hat den Vorwurf, Zwang ausgeübt zu haben, bisher von sich gewiesen und argumentiert, das mutmaßliche Opfer sei freiwillig und aus Liebe zu ihm als Sexarbeiterin aktiv geworden.

Der zweite Verhandlungstag am gestrigen Montag sollte Klarheit darüber bringen, wie das mutmaßliche Opfer die Situation sieht. Hat der Angeklagte, der seinen jahrelangen Drogenkonsum offen zugibt, sie gezwungen, in den Bordellen zu arbeiten und dabei auch körperliche Gewalt angewandt? Sie sei obdachlos gewesen, als der 20-Jährige sie im Sommer 2017 in seiner Wohnung aufgenommen habe. Hat er diese Situation ausgenutzt?

Die Vernehmung der 27-Jährigen, die von ihrer Mutter begleitet und als Nebenklägerin von einem Anwalt vertreten wird, dauert mehrere Stunden und beansprucht den größten Teil des Montags. Doch die detaillierte Befragung durch Richter Günther Köhler, Staatsanwalt Matthias Juchem und die Verteidiger der beiden Angeklagten findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das hat der Rechtsbeistand des mutmaßlichen Opfers beantragt. „Die Befragung ist für meine Mandantin sehr schwierig und schmerzhaft. Der Schutz ihrer Intimsphäre erfordert den Ausschluss der Öffentlichkeit.“

Nach kurzer Beratung stimmt das Gericht dieser Sichtweise zu. Richter Köhler verkündet den Beschluss und bitte alle Zuschauer und auch Pressevertreter, den Sitzungssaal zu verlassen. Was die 27-Jährige ausgesagt hat, ob das Gericht ihr Glauben schenkt und wie sich diese Aussage auf das spätere Urteil auswirkt, bleibt deshalb vorerst offen.

Im öffentlichen Teil des zweiten Verhandlungstags verliest Richter Köhler mehrere Dokumente, aus denen hervorgeht, dass er gegen drei Repräsentanten des Jugendamts Troisdorf und insbesondere der Jugendgerichtshilfe eine Dienstaufsichtsbeschwerde erwirkt hat. Der Grund: Die Jugendgerichtshilfe weigert sich offenbar trotz Vorladung, zur Gerichtsverhandlung in Trier zu erscheinen. Der Mitangeklagte kommentiert das mit zwei Worten: „Kein Bock.“ Richter Köhler lässt es ihm ohne Ermahnung durchgehen.

Der Prozess wird am heutigen Dienstag fortgesetzt – voraussichtlich öffentlich.

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