Protest gegen Stopp der Kirmes

Trier · "Blödsinn", "Schande", "ein Witz": Die Kommentare von Bürgern auf die überraschende Zwangspause für die Allerheiligenmesse fallen heftig aus. Im Mittelpunkt der Kritik stehen das Feiertagsgesetz und die Behörde, die die zeitweilige Schließung der Kirmesstände angeordnet hat.

 Spaß auf dem Autoscooter: Jung und Alt vergnügen sich gerne bei der Allerheiligenmesse auf dem Trierer Viehmarkt. Doch diesmal war das an Allerheiligen nur von 11 bis 13 und von 20 bis 22 Uhr möglich. TV-Foto: Friedemann Vetter

Spaß auf dem Autoscooter: Jung und Alt vergnügen sich gerne bei der Allerheiligenmesse auf dem Trierer Viehmarkt. Doch diesmal war das an Allerheiligen nur von 11 bis 13 und von 20 bis 22 Uhr möglich. TV-Foto: Friedemann Vetter

Trier. Die zehntägige Allerheiligenmesse auf dem Trierer Viehmarkt ging am Sonntagabend zu Ende. Doch die Diskussionen gehen weiter, denn eine Premiere stieß vielen Besuchern und Schaustellern sauer auf: Erstmals mussten die Fahrgeschäfte und Stände an Allerheiligen von 13 bis 20 Uhr dicht sein. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier hatte der Stadtverwaltung als Ordnungsbehörde diese Weisung erteilt. Hintergrund ist das bereits seit 1970 geltende Landesfeiertagsgesetz (der TV berichtete).
"Betonkopf-Mentalität"


TV-Leser Andreas Kolling aus Trierweiler schreibt: "Eine Vorschrift, die von Vertretern der ADD nach über 40 Jahren umgesetzt wird. Das ist albern und zeigt die Betonkopf-Mentalität mancher öffentlicher Stellen."
Im Internetportal Facebook ereifern sich die Kommentatoren (Hinweis: Dort verwendete Nutzernamen können frei erfunden sein und müssen nicht mit den Namen realer Menschen übereinstimmen). Bianca Dietzen fragt: "Wie kann man einen Haupteinnahmetag so regeln? Das ist ein Witz!" Christian Braun schreibt: "Als hätten es die Schausteller nicht schwer genug." Elke Grisard fragt: "Was fällt denen als Nächstes ein? Hexenverbrennung? Ich komme mir langsam vor wie im Mittelalter." Und Natascha Schu klagt: "Wieder leiden gewissermaßen die Kinder."
Schausteller Klaus Löw ärgert sich derweil über einen "großen Einbruch" bei den Besucherzahlen. Wetterbedingt sei die Bilanz ohnehin schwach, zudem habe ausgerechnet der Haupttag gefehlt. Für Löw unverständlich: "Warum dürfen wir auf einmal nicht mehr öffnen?"
Zweifel an der Auslegung


Aus Sicht der ADD entspricht ein Rummelplatzbetrieb - auch ohne Musik und Durchsagen - nicht dem Charakter des Feiertags und ist daher zu verbieten. An dieser Auslegung des Gesetzes zweifelt Werner Weeber, Schausteller und Mitorganisator der Messe: "Wir wollen das für die Zukunft nochmals thematisieren." Tatsächlich greift das Verbot von bestimmten Veranstaltungen in Paragraf 6 des Feiertagsgesetzes an Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag schon ab 4 Uhr. Der Tag Allerheiligen, an dem Christen der Heiligen gedenken, wird gesondert davon aufgeführt: Die Verbotszeit beschränkt sich auf 13 bis 20 Uhr. Diese Unterscheidung deutet darauf hin, dass Allerheiligen aus Sicht des Gesetzgebers nicht ganz so strikt geschützt werden muss wie die anderen stillen Feiertage.

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