Prozess um Brandserie: Aussicht auf Haftentschädigung

Trier · Zum Prozess um mehrfache Brandstiftung in Trier-Ruwer sind neue Details bekannt geworden. Der am Donnerstag freigesprochene 17-Jährige war zuvor zwei Monate in Untersuchungshaft und wird dafür entschädigt, falls das Urteil rechtskräftig wird.

Trier. Die Staatsanwaltschaft Trier beantragte im Juni 2011 Haftbefehl gegen einen 17-jährigen Trierer. Er stand im Verdacht, für die Brände verantwortlich zu sein, bei denen im Mai mehrere Gebäude in Trier-Ruwer zerstört wurden.
Das Amtsgericht lehnte den Erlass eines Haftbefehls zunächst ab. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft erließ das Landgericht dann am 22. Juni einen Haftbefehl, der vollzogen wurde.
Während der Untersuchungshaft erhob der Verteidiger des 17-Jährigen beim Amtsgericht Beschwerde gegen den Haftbefehl, die jedoch zurückwiesen wurde.
Daraufhin beantragte der Verteidiger einen Haftprüfungstermin, aufgrund dessen das Amtsgericht (Jugendschöffengericht) am 24. August den Haftbefehl aufhob. Grund: Das Gericht sah keinen dringenden Tatverdacht mehr. Seitdem ist der Jugendliche auf freiem Fuß; er war also nicht, wie am Freitag irrtümlich berichtet, zwei Mal in Haft.
Mit Urteil vom 6. Januar 2012 sprach das Amtsgericht den 17-Jährigen frei (der TV berichtete) und ordnete an, dass er für die zu Unrecht erlittene Untersuchungshaft auf Kosten der Staatskasse zu entschädigen ist. Die Entschädigung wird erst dann gezahlt, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Für jeden angebrochenen Tag Haft gibt es 25 Euro. cus

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