Reichsbahndirektion: Triwo darf bauen

Das Verwaltungsgericht hat im Streit um die Reichsbahndirektion entschieden: Besitzer Triwo darf demnach in dem Baudenkmal Dach-Einschnitte vornehmen und Wohnungen bauen. Die Stadt prüft nun, ob sie von der Möglichkeit der Revision vor dem Oberverwaltungsgericht Gebrauch macht.

 Umstritten: Ausbau des Dachgeschosses der alten Bahndirektion. TV-Foto: Roland Morgen

Umstritten: Ausbau des Dachgeschosses der alten Bahndirektion. TV-Foto: Roland Morgen

Trier. (rm.) Eineinhalb Jahre lang haben sich Projektentwickler Triwo AG und die Stadt-Denkmalpflege vor dem Verwaltungsgericht Trier um die Zulässigkeit des Baus von Eigentumswohnungen mit Balkonen in Dachgeschossen der ehemaligen Reichsbahndirektion an der Ecke Christoph-/Balduinstraße gestritten. Nach der zurückliegenden Verhandlungsrunde am vergangenen Mittwoch (TV vom 14. Mai) hat die 5. Kammer nun den Tenor ihres Urteils bekannt gegeben. Die Stadt muss demnach der Triwo die bislang versagte Baugenehmigung erteilen (Aktenzeichen: 5 K 321/08.TR). Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Die Stadt will sich deshalb noch nicht abschließend äußern.

Baudezernent Simone Kaes-Torchiani spricht von einem "schwierigen Abwägungsprozess. Wir werden erst einmal die Begründung intensiv studieren, uns mit der Landes-Denkmalpflege beraten und dann im Stadtvorstand entscheiden, was wir tun." Sprich: Das Urteil akzeptieren - oder vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz ziehen, denn das Verwaltungsgericht hat die Berufung ausdrücklich zugelassen. Das Problem aus Sicht des Rathauses: Das Triwo-Vorhaben, den 1922/25 erbauten Komplex mit 10 000 Quadratmetern Fläche in ein Bürohaus mit Luxus-Wohnungen im Dachgeschoss umzuwandeln, hat ein Volumen von 15 Millionen Euro - "auch im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung eine höchst willkommene Investition". Andererseits fürchtet die Dezernentin, "die Entscheidung könnte Vorbildcharakter haben. Wenn wir massive Eingriffe in das Denkmal hinnehmen, haben wir bei ähnlich gelagerten Fällen künftig keine Handhabe mehr." Wenn die Urteilsbegründung vorliegt, hat die Stadt vier Wochen Zeit, sich zu entscheiden.

Triwo-Vorstand Peter Adrian hält sich vorerst bedeckt: Eine Stellungnahme will er erst abgeben, wenn die Stadt zu einer Entscheidung gekommen ist.

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