Sammelverbot für Tiervereine

Trier. (red) Die für die landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte den Vereinen Tierschutzliga e.V. sowie der Mobilen Tierrettung e.V. Spendensammlungen und Fördermitgliederwerbemaßnahmen in Rheinland-Pfalz untersagt.

Die ADD musste das Sammlungsverbot wegen erheblichen Zweifeln an der satzungsgemäßen Mittelverwendung verfügen

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