Schredder kracht nicht laut genug

TRIER-RUWER. Die Klage eines Ruwerer Bürgers vor dem Verwaltungsgericht wegen Lärmimmissionen, verursacht durch die Schredderanlagen der Firma Steil, ist gescheitert.

Cornell Bach wohnt seit 1970 in der Ruwerer Straße "Auf dem Schälenberg", nur 600 Meter Luftlinie von den Schredderanlagen entfernt. Besonders stört ihn der Krach, der seit der Erweiterung der Firma aus der Vormaterialanlage des Unternehmens dringt, wenn Baggerfahrer das Schreddermaterial aufgreifen und auf Halde werfen. Das ergebe dann schon mal Geräusche, als ob eine Granate einschlägt, meint ein Anwohner (der TV berichtete).Keine Anerkennung vor Gericht

"Wir können nur samstagnachmittags und sonntags im Garten sein", spricht Bach von einer erheblich geminderten Lebensqualität. Messungen, die vom Messinstitut für Immissions-, Arbeits- und Strahlenschutz im Auftrag der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord durchgeführt wurden, hätten jedoch ergeben, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmwerte von 50 Dezibel nicht überschritten, sondern exakt eingehalten würden. Daraufhin stellte Bach eigene Messungen mit geeichten Mess- und Aufzeichnungsgeräten eines Gutachters an, die Werte von 56 Dezibel ergeben hätten - diese fanden vor Gericht jedoch keine Anerkennung. "Als im vergangenen Jahr die Messung der SGD Nord durchgeführt wurde, befand sich die Schredderanlage noch im Probelauf und verarbeitete erheblich weniger Material als heute", glaubt Bach, der keine grundsätzlichen Vorbehalte gegenüber dem Betrieb habe - wohl aber gegen den Lärm. Warum die Richter der fünften Kammer des Verwaltungsgerichts Trier nicht die Materialzunahme (Bach: "Heute etwa das Zehnfache.") berücksichtigt hätten, weiß er nicht. Ebenso wenig versteht er die Tageszeiten der Lärm-Messungen, die auf der Kenner Lay, Auf dem Schälenberg und in Pfalzel durchgeführt worden seien: in der Mittagszeit um 12 Uhr und abends zwischen 21.40 und 22.30 Uhr. Auch der Umstand der Tageszeiten sei in der mündlichen Gerichtsverhandlung am 14. Juli nicht zur Sprache gekommen. Darin habe die Kammer die Klage von Bach (Aktenzeichen 5 K 281/04.TR) gegen das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsbehörde Koblenz, hauptsächlich mit der Begründung abgeschmettert, dass die gesetzlichen Lärmwerte nicht überschritten worden seien. Die Firma Steil als Beigeladene des Verfahrens habe gegen die Klage angeführt, dass "die Messungen des Klägers nicht geeignet waren, die Geräuschsituation auf seinem Grundstück zutreffend zu bestimmen". Tatsächlich betroffen seien die Bürger nicht nur vom Krach aus dem Hafen, sondern von Autobahn-Geräuschen, vom Zugverkehr über die Pfalzeler Brücke, von Lastkähnen und gelegentlich von der Autobahnbrücke Ehrang.In Zukunft geräuschärmer

Das Gericht kam zu der Auffassung, dass die zu Gunsten der Firma Steil ergangene immissionsschutzrechtliche Genehmigung rechtmäßig sei und der Kläger keinen Anspruch auf zusätzliche Lärmschutzauflagen habe. "Erhebliche Beeinträchtigungen" durch die Anlage im Sinne des Paragraphen 5, Absatz I, Satz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) würden nach Überzeugung der Kammer nicht hervorgerufen. "Aufgrund der eindeutigen und widerspruchsfreien Darlegungen im Messbericht des Sachverständigen" kam die Kammer zu der Überzeugung, dass die im Bescheid der SGD Nord zugesagten Werte eingehalten würden. Von einer zivilrechtlichen Klage sieht Bach ab ("da müssten schon die Nachbarn mitziehen") und hofft auf außergerichtlich versprochenes Entgegenkommen. Immerhin habe einer der beigeladenen Geschäftsführer der Firma Steil ihm nach der Verhandlung vorgeschlagen, die Baggerfahrer anzuhalten, das Material sorgfältiger und geräuschärmer abzulegen.

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