So will Trier die Müllberge im Palastgarten verhindern

Trier · Mit einer neuen Grünanlagen- und Spielplatzsatzung will die Stadt das Müllproblem in öffentlichen Parks beseitigen. Diese Satzung, über die der Stadtrat am 16. Juni abstimmen wird, würde die Stadt zum ersten Mal in die Lage versetzen, die Verunreinigungen schon im Vorfeld zu verhindern. Das lässt die bereits geltende Gefahrenabwehrverordnung nicht zu.

Trier. Das Problem ist grundsätzlich absolut simpel. Wenn ich im Palastgarten feiere und meinen Müll einfach liegen lasse, wo er hinfällt, sieht der Park hinterher nicht mehr schön aus. Der Erholungswert derjenigen, die nach mir kommen, nimmt dann eben drastisch ab. Deshalb sollte ich das lieber bleiben lassen. In der Welt des Rechts ist die Lage allerdings wesentlich komplexer.
Die Stadt Trier hat momentan nur eine rechtliche Grundlage, auf Müll in öffentlichen Parks und Plätzen zu reagieren: die Gefahrenabwehrverordnung. Doch diese kann bedauerlicherweise keine Gefahren schon im Vorfeld verhindern, sondern erlaubt lediglich Reaktionen auf Gefahren, die es bereits gibt. Wenn der Müll den Palastgarten füllt, wenn Papierkörbe überquellen und leere Flaschen auf dem Rasen liegen, dann greift die Gefahrenabwehrverordnung.
Doch die Verwaltung will mehr als morgendliche Aufräumaktionen nach rauschenden Partynächten, mehr als hinterher oft chancenlose Ermittlungen gegen die längst verschwundenen Verursacher. Die neue Satzung - sie liegt dem TV vor - soll der Polizei und dem Ordnungsamt die rechtliche Grundlage liefern, auf frischer Tat gegen die Verursacher von Müll und Dreck vorgehen zu können und nicht warten zu müssen, bis die Bescherung das Stadtbild verschandelt.
Das ist verboten: Neben Selbstverständlichkeiten wie dem Beschädigen von Gebäuden, Brunnen, Beeten, Bänken und Spielgeräten und dem Fangen oder Verletzen von Fischen und Wasservögeln untersagt die neue Satzung das Aufstellen von Zelten und das Entzünden von offenem Feuer sowie die Benutzung von Grill- und Kochgeräten. An diesem Punkt entzündete sich die aktuelle hitzige Diskussion, denn ein Grillverbot im Palastgarten sehen viele nicht ein (der TV berichtete mehrmals).
Auf Kinderspiel- und Bolzplätzen ist kein Alkohol erlaubt. Autos, Pferde und Fahrräder sollen ebenfalls draußen bleiben, sofern ihnen nicht durch eine gesonderte Beschilderung die Durchfahrt - oder der Ritt - erlaubt werden. Hunde dürfen nicht zu Kinderspielplätzen oder Pflanzenbeeten geführt werden. Auf öffentlichen Grünflächen müssen die Halter ihre Tiere an einer Leine führen, die maximal zwei Meter lang sein darf.
So wird bestraft: Wer gegen diese Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet wird. Die Satzung legt keine Abstufungen fest und regelt auch nicht, wie schlimm der oder die Verstöße sein müssen, damit die Höchststrafe von 5000 Euro verhängt wird. Im Ordnungswidrigkeitengesetz ist festgelegt, dass es im Ermessen der Stadt als zuständiger Behörde liegt, wann der Höchstsatz fällig ist und wann auch ein geringeres Verwarnungsgeld oder eine mündlichen kostenlose Verwarnung ausreichen.

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