Stadtrat entscheidet über Zukunft des Trierer Theater-Intendanten Karl Sibelius

Trier · Nach Bekanntwerden der neuerlichen Budgetüberschreitungen am Stadttheater ist die Zukunft von Intendant Karl Sibelius am Trierer Theater ungewiss. Entscheiden muss darüber der Stadtrat.

Trier. Wenn die Stadtverwaltung neue Mitarbeiter im Bürgeramt, fürs Tiefbauamt oder auch das Ballettensemble einstellt, können das die zuständigen Vorgesetzten und die Personalabteilung selbstständig regeln. Wer sich allerdings auf eine Stelle im gehobenen Dienst - ab Gehaltsstufe A 9 - bewirbt, bei dem hat der Stadtrat das letzte Wort. Ab diesem Dienstgrad können weder der zuständige Dezernent noch der Oberbürgermeister entscheiden - auch nicht, ob ein solcher Mitarbeiter freigestellt oder ihm gekündigt wird.
Ob Karl Sibelius nach Bekanntwerden neuerlicher Budgetüberziehungen in Höhe von knapp einer Million Euro Intendant des Stadttheaters bleiben kann (der TV berichtete), diskutiert am heutigen Mittwochabend der Kulturausschuss.

Wenn der Stadtrat - frühestens in seiner nächsten Sitzung am 17. November - beschließt, dass Sibelius gehen soll, müssen die Rahmenbedingungen klar sein. "Eine Kündigung ist nur möglich, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen", erklärt Oberbürgermeister Wolfram Leibe. Daher werde zum Beispiel derzeit geprüft, ob Sibelius Honorarverträge mit Gastkünstlern auch nach der Einsetzung des verantwortlichen Finanzdirektors alleine unterschrieben hat. Hat der Intendant sich nichts dergleichen zu Schulden kommen lassen, könnte der Stadtrat ihn freistellen statt ihn zu kündigen. Die Stadt müsste dann Sibelius wohl weiter Gehalt zahlen - unter Umständen für die volle Restzeit seiner Intendanz von vier Jahren.

Sowohl eine Kündigung als auch eine Freistellung können grundsätzlich unabhängig von Sibelius' derzeitiger Krankschreibung ausgesprochen werden.
Ob gegen Sibelius dienstrechtliche Schritte - etwa eine Abmahnung - eingeleitet werden können, hatte die Stadtverwaltung bereits im Frühjahr geprüft, als die ersten Budgetüberschreitungen bekannt wurden. "Es lagen damals allerdings keine Dienstvergehen vor. Herr Sibelius hatte alle größeren Finanzentscheidungen vorher mit Herrn Egger abgesprochen, weshalb Herrn Sibelius kein unzulässiger Alleingang vorzuwerfen war", erklärt OB Leibe. woc

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort