Streit um Katze endet vor Gericht

Weil er seiner Hauskatze den Freigang nicht verwehren will, lässt sich ein Mann aus Trier-Mariahof auf einen langen Rechtsstreit mit Nachbarn ein - und bekommt in zweiter Instanz Recht.

Trier-Mariahof. Lucie ist dreieinhalb Jahre alt. Sie wohnt im dritten Stock eines Hochhauses im Stadtteil Mariahof. Lucie ist eine gescheckte Hauskatze, Rasse Europäisch Kurzhaar.

Weil Lucie gerne draußen ist, war sie der Auslöser für einen Rechtsstreit. Denn Lucie ist Freigängerin, und das gefällt einigen Nachbarn nicht.

"Als wir im April 2009 hier eingezogen sind, wären wir niemals auf die Idee gekommen, dass unsere Katze solchen Ärger verursachen könnte", sagt Katzenbesitzer Marco Fuchs. Er hat die Wohnung gemeinsam mit seiner Frau gekauft und auf Vordermann gebracht.

Auch Katze Lucie sollte es gut haben. Dazu gehörte neben Kratzbaum, Katzenklo und einem Sitzplatz am Fenster auch genügend Auslauf - auch vom dritten Stock aus.

"Das funktioniert wunderbar", sagt Marco Fuchs. Lucie laufe jedes Mal zügig von der Wohnungs- zur Haustür und mache auch auf dem Rückweg keine Umwege. Eine befreundete Nachbarin im Erdgeschoss sorge dafür, dass die Katze ins Haus komme. Und Fuchs ist sich sicher: "Da gab es noch nie Ärger." Dennoch - wenige Wochen nach dem Einzug in die Wohnung meldete sich der Hausverwalter und wies Familie Fuchs darauf hin, dass es für die Haltung ihrer Katze keine Genehmigung gebe. Die Hausordnung besagt aber, dass erstens eine solche Genehmigung nötig ist und dass zweitens Tiere in der Wohnung bleiben müssen. "Das hätte für Lucie den Tod bedeutet", sagt Katzenbesitzer Fuchs. Eine Freigängerin gehe ein, wenn sie nicht nach draußen darf. "Ich habe mich für meine Katze entschieden, und ich stehe auch zu ihr", sagt Marco Fuchs. Seine Frau habe sich zu einem klärenden Gespräch mit der Hausverwaltung getroffen. Nach Auskunft der Verwaltung habe sie dabei zugesagt, die Katze nicht weiter nach draußen zu lassen.

Das weist Marco Fuchs von sich. "Das haben wir nie zugesagt." Er ließ Lucie also ihren Freigang. Es folgten Schreiben der Hausverwaltung, in denen erklärt wurde, dass sich andere Bewohner des Hauses massiv über tote Mäuse im Flur und das Beschnuppern von Einkaufskörben beschwert hätten. Als Vertreterin der Miteigentümer musste die Hausverwaltung auf diese Beschwerden reagieren.

Als auch nach regem Briefwechsel zwischen der Familie Fuchs und der Hausverwaltung keine Lösung in Sicht war, drohte die Hausverwaltung in Vertretung der übrigen Miteigentümer des Hauses mit Klage - und zog vor das Trierer Amtsgericht. "Dies ist das erste Gerichtsverfahren gegen einen Miteigentümer seit unserer Bestellung zur Verwalterin", so die Verwaltung. Als dann das Trierer Amtsgericht entschied, dass Katze Lucie in Zukunft die Wohnung nicht mehr verlassen dürfe, wollte Fuchs das nicht auf sich sitzen lassen. Er ging in Berufung vor das Oberlandesgericht in Koblenz.

Die Freude an der Wohnung ist verdorben



Die Koblenzer Richter urteilten anders als ihre Kollegen in Trier. Eine Genehmigung hätte von der Verwaltung nicht unter dem Vorbehalt erteilt werden dürfen, dass die Katze in der Wohnung bleiben müsse. Über die Haltung von Tieren zu bestimmen, sei Sache der Eigentümerversammlung, nicht der Hausverwaltung. Lucy darf also - mindestens so lange, bis die Eigentümerversammlung anders entscheidet - weiter nach draußen.

Dass die Richter am Koblenzer Oberlandesgericht anders entschieden haben als ihre Kollegen am Trierer Amtsgericht, freut Marco Fuchs. Mit seiner Wohnung ist er trotzdem nicht mehr zufrieden. Das angespannte Verhältnis zur Nachbarin, die sich bei der Hausverwaltung beschwert hat und während des Verfahrens als Zeugin gegen ihn ausgesagt hat, sowie der Streit mit der Hausverwaltung haben ihm und seiner Frau die Freude an der Wohnung verdorben. Fuchs: "Wir werden hier wegziehen."

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