Subventionsbetrug bei der Trierer Handwerkskammer: Ex-Chef soll Geldauflage von 10.000 Euro zahlen

Trier/Koblenz · Das Koblenzer Landgericht hat am Dienstag angeregt, das Strafverfahren gegen den ehemaligen Hauptgeschäftsführer der Trierer Handwerkskammer, Hans-Hermann K., einzustellen. Die bisherige Beweisaufnahme habe die Betrugsvorwürfe nicht bestätigt.

20 Verhandlungstage, 33 Zeugen: Seit September wird vor dem Koblenzer Landgericht gegen das ehemalige Führungstrio der Trierer Handwerkskammer verhandelt. Laut Staatsanwaltschaft sollen die drei zwischen 2003 und 2008 rund 880.000 Euro öffentliche Zuschüsse falsch abgerechnet haben.

Die Aussagen der Zeugen sind allerdings bisher so mager, dass der Vorsitzende Richter der Großen Wirtschaftsstrafkammer, Torsten Bonin, gestern die Einstellung des Verfahrens gegen Ex-HWK-Chef Hans-Hermann K. vorschlug. Die Beweisaufnahme habe die Vorwürfe der Anklage gegen K. bisher nicht bestätigt, sagte Bonin. Zwar hätten mehrere Zeugen vermutet, dass der Angeklagte die treibende Kraft hinter dem Subventionsbetrug gewesen sei, nachgewiesen sei das allerdings nicht. Dass es überhöhte Förderanträge und gefälschte Stundenzettel gegeben hat, habe sich objektiv bestätigt. Einzelheiten seien jedoch schwer aufzuklären.

Zwar stehen noch viele Zeugen auf der Vernehmungsliste der Hauptverhandlung, die wohl mindestens bis Ende des Jahres dauern wird. "Fraglich ist aber, ob die Handwerksmeister, die wir noch vernehmen werden, sich überhaupt noch erinnern können, welche Arbeit sie in den Jahren 2002 bis 2006 in welchen Projekten geleistet haben", sagte Bonin. Die Anklagepunkte gegen K. würden sich daher wohl auch durch die künftigen Zeugenaussagen nicht beweisen lassen.

Vorschlag: Zahlung einer Geldauflage

Das öffentliche Interesse, das an der Strafverfolgung gegen den Ex-HWK-Chef bestehe, könne durch Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro befriedigt werden, schlug der Richter vor. Es stehe fest, dass K. sich nicht selbst bereichert habe. Dazu komme, dass der Angeklagte auch angesichts seines Alters von mittlerweile 70 Jahren durch das langjährige Verfahren stark belastet sei. Ohne Verhandlung wären die angeklagten Straftaten zudem längst verjährt, erläuterte Bonin. Tatsächlich eingestellt werden kann das Verfahren erst, wenn die Anklage dem Gericht zustimmt. "Wir werden das sorgfältig prüfen", kündigte Staatsanwalt Matthias Saal an.

Rechtsanwalt Philipp Grassl erklärte gegenüber dem TV:: "Fast zehn Jahre hat mein Mandant mit dem Vorwurf leben müssen, ein Straftäter zu sein. Entscheidend für ihn ist, dass bei einer Einstellung keine Schuld festgestellt wird und die Unschuldsvermutung uneingeschränkt gilt."

Nächster Verhandlungstermin ist am 6. Juni. Zumindest gegen Ks. beiden Mitangeklagten - den ehemaligen HWK-Vize Josef A. sowie den Ex-Abteilungsleiter des HWK-Umweltzentrums, Theo B. - wird dann weiter verhandelt. Manfred Bitter, heutiger Hauptgeschäftsführer der Trierer HWK, wollte sich am Dienstag nicht näher zu den Entwicklungen äußern. "Ich nehme die Gerichtsentscheidung zur Kenntnis", erklärte der Jurist, der als Zeuge K. in der Hauptverhandlung belastet hatte, auf TV-Nachfrage.

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