Tod einer Obdachlosen: Urteil soll am 15. Februar fallen

Trier · Auch nach dem Geständnis eines der beiden Angeklagten bleibt der Prozess um den Tod einer Frau aus dem Obdachlosenmilieu eine sehr aufwendige und mühevolle Detailarbeit. Das Urteil soll am 15. Februar fallen.

Trier. Es bestehen wohl kaum noch Zweifel am Ablauf der Nacht, in der eine Obdachlose ihr Leben verlor. Zwei Männer und eine Frau, alle obdachlos, hatten sich im Frühsommer 2015 in einem leer stehenden Haus in der Zurmaiener Straße in Trier einquartiert. An einem Morgen im Juni war die Frau tot - verstorben an den Folgen von harten und zahlreichen Schlägen und Tritten gegen Kopf und Körper (der TV berichtete).
Keine Augenzeugen


Die Staatsanwaltschaft klagt ihre beiden Begleiter an: Einer der beiden, 32 Jahre alt, soll der Angreifer gewesen sein, der für die tödlichen Verletzungen verantwortlich ist. Der andere, 43, soll durch drohende Haltung und aggressive Körpersprache Beihilfe geleistet haben.
Es gibt keine Augenzeugen, beide Angeklagten schwiegen von ihrer Verhaftung, direkt nach dem Tod der Frau, bis Ende Januar beharrlich. Dann ließ der 32-jährige Hauptbeschuldigte seine Pflichtverteidigerin Martha Schwiering eine Erklärung verlesen, in der er den Vorwurf der Staatsanwaltschaft bestätigte und gestand, das spätere Opfer angegriffen, getreten und geschlagen zu haben.
Das war das erste wirklich stabile Element eines bis dahin reinen Indizienprozesses. Alle Zeugen sind mittlerweile vernommen. Die vorsitzende Richterin Petra Schmitz nutzte den voraussichtlich vorletzten Prozesstag am gestrigen Montag zur Verlesung einiger Vernehmungs- und Ermittlungsprotokolle.
Die Plädoyers und das Urteil des Landgerichts werden am Montag, 15. Februar, erwartet. Auf Totschlag steht eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. In besonders schweren Fällen kann das Gericht auch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen, was mindestens 15 Jahre bedeuten würde. jp

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