Justiz Zewener Feuerteufel: Urteil ist rechtskräftig

Trier · Zu vier Jahren Haft hatte das Trierer Landgericht im Dezember 2017 einen 29-jährigen Trierer verurteilt, der in seinem Stadtteil Zewen zwischen März und Mai 2017 drei Brände gelegt haben soll. Der Rechtsanwalt des Verurteilten hatte anschließend Revision gegen das Urteil eingelegt (der TV berichtete).

Trier: Zewener Feuerteufel: Urteil ist rechtskräftig
Foto: picture alliance / David-Wolfgan/David-Wolfgang Ebener

Den Antrag, die Rechtmäßigkeit der gerichtlichen Entscheidung überprüfen zu lassen, hat der Bundesgerichtshof nun allerdings abgelehnt. Das teilte das Trierer Landgericht am Montag mit. Für eine Revision lägen keine Gründe vor. Das Urteil ist damit rechtskräftig, der Zewener, der zum Tatzeitpunkt Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr war, muss die Strafe antreten.

Im Prozess hatte er die Taten abgestritten. Bei allen drei Bränden hatte der Mann sich allerdings unmittelbar zuvor am Tatort aufgehalten. Das hatte eine Überwachung der Polizei ergeben, die eine Wanze am Mofa des Verdächtigen angebracht und die Eingangstür seiner Wohnung per Videokamera kontrolliert hatte.

(woc)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort