Justiz Überführt und freigesprochen: 44-jähriger Dieb gilt als nicht schuldfähig

Trier · Ein 44-jähriger Mann hat nach Ansicht des Trierer Landgerichts 2017 mehrfach in Trierer Geschäften gestohlen und dabei zwei Männer mit der Faust verletzt, die ihn daran hindern wollten; er wurde trotzdem freigesprochen.

Der TV berichtete über die Anklage. Einige der Taten hatte er gestanden, der übrigen Taten wurde er überführt. Ein psychiatrischer Gutachter hatte ihm eine paranoide Schizophrenie attestiert, die dazu führe, dass er sein Verhalten nicht als falsch erkennen könne. Das Gericht befand ihn deshalb als nicht schuldfähig. Menschen, die nicht schuldfähig und gefährlich für die Allgemeinheit sind, können in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Der Gefährdungsgrad des Mannes ist laut Gericht allerdings nicht so hoch, dass eine solche Unterbringung zu rechtfertigen wäre.

(bel)
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