Trierer Gericht: Zellenpinkler muss zahlen

Trier · Schlechte Nachricht für Randalierer: Wer rumpöbelt und dafür von der Polizei über Nacht in eine Arrestzelle gesperrt wird, kann dafür anschließend auch noch zur Kasse gebeten werden.

(sey) Das hat das Trierer Verwaltungsgericht entschieden und damit die Klage eines 50-jährigen Mannes aus dem Raum Wittlich gegen einen 100-Euro-Gebührenbescheid abgewiesen.

Nach Angaben des Gerichts hatte der Mann an Vatertag gemeinsam mit Kumpels etwas zu lautstark gefeiert. Nachdem die von Anwohnern alarmierte Polizei aufgetaucht war, kam es zum Streit mit dem stark alkoholisierten 50-Jährigen. Die Polizei nahm den uneinsichtigen Mann schließlich mit aufs Revier.

Eine Richter ordnete die unfreiwillige Übernachtung in der Zelle an. Für Aufenthalt und Reinigung (der Festgenommene hatte die Zelle mit Kot beschmiert) stellte das Polizeipräsidium ihm später insgesamt 100 Euro in Rechnung.

Zu Recht, urteilte jetzt das Trierer Verwaltungsgericht. Wer in Gewahrsam genommen wird, weil die Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu befürchten ist, muss die dabei entstandenen Kosten tragen. Gegen die Entscheidung kann der Kläger noch Berufung einlegen.

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