Trierer Gesundheitsmanager Doerfert muss wieder ins Gefängnis

Koblenz/Trier · Der Trierer Gesundheitsmanager Hans-Joachim Doerfert (68) muss erneut ins Gefängnis. Die vom Koblenzer Landgericht gegen Doerfert verhängte 18-monatige Haftstrafe ist nach Volksfreund-Informationen rechtskräftig.

Acht Jahre nach seiner vorzeitigen Entlassung auf Bewährung muss der langjährige Chef des katholischen Gesundheitskonzerns ctt, Hans-Joachim Doerfert, bald wieder hinter Gitter. Das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) hat die Revision Doerferts gegen ein Urteil des Koblenzer Landgerichts als unbegründet verworfen. Das sagte OLG-Sprecher Fabian Scherf auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds.

Damit sei das Anfang Mai 2012 ergangene Urteil des Landgerichts rechtskräftig. Eine Kleine Strafkammer hatte Hans-Joachim Doerfert seinerzeit zu einer anderthalbjährigen Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Hintergrund der Verurteilung war Doerferts Engagement bei zwei Gesundheitsunternehmen, die pleitegegangen waren. Das Trierer Amtsgericht hatte den Manager deshalb wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und Untreue zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt; zum Unmut der Staatsanwaltschaft, die gegen das Urteil Berufung einlegte. Die Ankläger wollten, dass Doerfert wieder einrücken muss, und hatten mit ihrer Berufung letztlich Erfolg.

Wann Hans-Joachim Doerfert die anderthalbjährige Gefängnisstrafe antreten muss, ist noch offen. Sein Trierer Anwalt Paul Greinert sagte gestern dem TV, er kenne das Ergebnis der Revision noch nicht. Theoretisch könne er gegen eine Ablehnung Verfassungsbeschwerde einlegen oder etwa einen Antrag auf Haftverschonung stellen. Beides hätte aber keine aufschiebende Wirkung. Doerfert selbst war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Der ehemalige ctt-Chef wurde im Rahmen der sogenannten Doerfert-Affäre vor 14 Jahren verhaftet, später wegen Untreue und Bestechlichkeit zu einer zehneinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. 2005 kam er auf Bewährung frei. Ob die Reststrafe nun widerrufen wird, muss eine sogenannte Strafvollstreckungskammer entscheiden.

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