Trierer Grabungsschutzgebiet kein Konfliktthema

Die geplante Ausweisung von Grabungsschutzzonen im Trierer Stadtgebiet birgt offenbar keinen Zündstoff. Zur Informationsveranstaltung am Donnerstagabend im Rheinischen Landesmuseum fanden sich weniger Bürger als Experten ein. Bedenken wurden nicht geäußert. Die förmliche Offenlage der Satzungsverordnung brachte bislang ebenfalls noch keinen Widerspruch.

Trierer Grabungsschutzgebiet kein Konfliktthema
Foto: Roland Morgen


(rm.) Die Trierer Denkmalamts-Chefin Angelika Meyer, Stadtarchäologe Joachim Hupe vom Rheinischen Landesmuseum und Landesarchäologe Gerd Rupprecht erläuterten im Vortragssaal des Landesmuseums den Sinn und Zweck der geplanten Ausweisung von insgesamt 13 Grabungsschutzzonen im Stadtgebiet. Rede und Antwort mussten sie anschließend nicht mehr stehen. Die wenigen interessierten Bürger im Publikum erhoben keinerlei Einwände. Angelika Meyer wertete dies positiv: „Das historische Erbe Triers wird offenbar nicht als Belastung empfunden.“Die Offenlage im Denkmalamt läuft noch bis 10. Februar. Voraussichtlich im März oder dürfte die Stadt die Rechtsverordnung zum Grabungsschutzgebiet erlassen. Bauvorhaben in Gebieten mit archäologischen Hinterlassenschaften werden auch weiterhin möglich sein, allerdings nach klar nachvollziehbaren Regeln. „Das bringt mehr Planungssicherheit für Archäologen und Bauherren. Davon haben alle Beteiligten etwas“, betonte Landesarchäologe Rupprecht.Während der „klassische Häuslebauer“ werden weiterhin nicht zur Kasse gebeten, um Untersuchungen finanziell zu unterstützen. Erst ab einer Bausumme von mindestens 500.000 Euro können Bauherren zu einem Beitrag von einem Prozent der Gesamt-Bausumme verpflichtet werden. Foto: Informieren über die geplanten Grabungsschutzzonen (von links): Denkmalamts-Chefin Angelika Meyer, Stadtarchäologe Joachim Hupe und Landesarchäologe Gerd Rupprecht. TV-Foto: Roland Morgen

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