Trierer Nagelschütze muss wieder vor Gericht

Trier. · Das gibt es nicht oft in der Welt der Justiz: Wieder hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen den Mann aufgehoben, der 2012 in Trier mit einer Nagelpistole auf Polizisten geschossen hat. Der gesamte Prozess muss neu geführt werden – zum dritten Mal.

Vor fast genau einem Jahr fiel das Urteil vor dem Landgericht Trier: Ein heute 49 Jahre alter Trierer sei des versuchten Totschlags schuldig und solle deshalb für zwei Jahre und neun Monate hinter Gittern.

Der Verurteilte hatte 2012 in der Trierer Innenstadt mit einer Druckluftnagelpistole auf Polizisten geschossen - jedoch nicht, um sie zu töten, sondern um von ihnen getötet zu werden (der TV berichtete mehrfach). Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof jetzt aufgehoben und den Fall an eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Koblenz zurückverwiesen.

Damit wird der Prozess zum dritten Mal ablaufen, denn bereits das Urteil im Februar 2015 war das Ergebnis einer erfolgreichen Revision der Rechtsanwältin und Verteidigerin Barbara Dalpke-Polka. Das erste Urteil gegen den Nagelschützen war im März 2013 gefallen: drei Jahre wegen versuchten Totschlags. Die Anwältin legte ihre erste Revision ein, und der Bundesgerichtshof gab ihr im Dezember 2013 recht. Der fünfköpfige Karlsruher Strafsenat sah mehrere Rechtsfehler in dem Trierer Urteil. "Auch die zweite von mir eingelegte Revision vor dem Bundesgerichtshof war erfolgreich", sagt Dalpke-Polka jetzt im Gespräch mit dem TV. "Auf meinen Antrag hin wurde das Verfahren jetzt allerdings an das Landgericht Koblenz zur erneuten Verhandlung zurück verwiesen.

Es wird also eine dritte Auflage des Prozesses geben." Das Landgericht Trier bestätigt am Montag die Darlegungen der Anwältin und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Jedoch gebe es noch keine Begründung dieser Entscheidung. "Die schriftlichen Urteilsgründe liegen mir noch nicht vor", sagt auch Dalpke-Polka. "Aufgrund der mündlichen Verhandlung gehe ich indes davon aus, dass der Bundesgerichtshof Ausführungen des Landgerichts Trier als rechtsfehlerhaft angesehen hat. Des weiteren hat die Kammer in Trier es abgelehnt, ein neurologisches Gutachten erstellen zu lassen."

Der Fall hat in den vergangenen vier Jahren bundesweit Schlagzeilen gemacht. Im Sommer 2012 hat der Trierer in seiner damaligen Firma in der Innenstadt mit einer Druckluft-Nagelpistole auf Polizisten geschossen. Das Gerät verschoss neun Zentimeter lange Stahlnägel mit einer Geschwindigkeit von 140 Stundenkilometern. Keiner der Beamten wurde getroffen, stattdessen richtete der Verurteilte das Gerät dann gegen sich selbst und schoss sich einen Nagel in den Kopf und zwei in die Brust.

Das Scheitern seiner Ehe habe ihn seelisch aus der Bahn geworfen und an Selbstmord denken lassen - so hat der Mann seine Situation vor Gericht geschildert. Der Angriff auf die Beamten sei deshalb ein Selbstmordversuch gewesen. Dazu kam es jedoch nicht, die Polizisten überwältigten ihn mit Pfefferspray und körperlicher Gewalt. Ein konkreter Termin für die dritte Auflage des Prozesses steht noch nicht fest.

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