Trierer Nagelschütze zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

Trier · Wegen versuchten Totschlags ist ein 46-Jähriger vom Trie rer Landgericht zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte im Juli 2012 mit einer Nagelpistole auf Polizisten und sich selbst geschossen.

Trier. Neun Zentimeter lange Nägel feuerte ein Trierer im Juli 2012 mit einem Druckluftgerät auf mehrere Polizisten. Drei der Bolzen schoss er sich in Brust und Schläfe. Wegen versuchten Totschlags und versuchter schwerer Körperverletzung verurteilte das Landgericht Trier den 46-jährigen Mann gestern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Ausschlaggebend für das Urteil war die Frage, ob der Trierer vorsätzlich gehandelt hat und die Beamten durch die Schüsse töten wollte. Das Gericht rekonstruiert die Situation folgendermaßen: Der Verurteilte wollte sich mit der Nagelpistole das Leben nehmen, weil seine Frau ihn verlassen hatte. Vor dem Selbstmordversuch in seinem Büro in der Trierer Innenstadt informierte er die Ehefrau, die die Polizei rief. Der 46-Jährige wollte mit den Nägeln die Beamten provozieren, damit sie ihn erschießen.
Der Täter feuerte um sich und zielte zweimal direkt in Richtung der Polizisten. Der erste Schuss prallte gegen eine Fensterscheibe, hinter der ein Beamter stand. Dafür erhielt der Trierer eine Strafe wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Beim zweiten Schuss zielte der Täter aus etwa einem Meter Entfernung auf einen Polizisten. "Dabei nahm er tödliche Verletzungen in Kauf", sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz. Versuchter Totschlag wegen bedingten Vorsatzes lautet daher das Urteil.
In beiden Fällen minderte das Gericht die Strafe, weil der Mann unter Depressionen litt. Der zweifache Vater war zudem nicht vorbestraft. Dem Angeklagten kam auch zugute, dass tatsächlich keiner der Polizisten schwerer verletzt wurde. Gleichwohl habe der Trierer mehrere Menschen gefährdet. Schmitz: "Der Raum war von abgeschossenen Nägeln übersät." Der Einsatz belaste die Polizisten psychisch. Vor allem der 39-jährige Beamte, auf den aus nächster Nähe geschossen wurde, leide unter den Folgen.
Gutachten belegten, dass der Angeklagte nicht geistig krank ist oder unter einer Persönlichkeitsstörung leidet - und damit schuldfähig ist. Auch die drei Nägel in Brust und Kopf hätten bei der Tat keine Bewusstseinsveränderung bewirkt. Bei der Verhandlung entschuldigte sich der Mann mehrfach für die Schüsse auf die Polizisten, auch wenn er sich nicht mehr an die Tat selbst erinnern könne: "Ich schäme mich für das, was ich getan habe." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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