Tourismus Da war es nur noch eines - Aus für Trierer Hotel

Trier · Artur Friedrich, einer der größten Immobilienbesitzer Triers, macht eines seiner beiden Hotels  dicht — wegen der Bettensteuer, sagt er.

 Zwei auffallende Fassaden neben der Porta Nigra: das Altstadthotel (links) und das Hotel Römischer Kaiser. Die Eigentümerfamilie Friedrich hat das Altstadthotel überraschend geschlossen.

Zwei auffallende Fassaden neben der Porta Nigra: das Altstadthotel (links) und das Hotel Römischer Kaiser. Die Eigentümerfamilie Friedrich hat das Altstadthotel überraschend geschlossen.

Foto: Jörg Pistorius

„Aufgrund eines massiven Einbruchs bei den Reservierungen haben wir das Altstadthotel geschlossen und das Personal freigestellt“, erklärt Friedrich. „Diese Schließung gilt, bis sich die Nachfrage ändert.“ Der Hotelier betont außerdem, er bereite eine Klage gegen die 2017 vom Stadtrat beschlossene Bettensteuer vor. Eine solche Klage hatte Friedrich bereits im vergangenen Jahr angekündigt (der TV berichtete mehrmals). Die Schließung des Hotels kommt dagegen völlig überraschend. Das Altstadthotel hat 120 Betten. „Mehrere Dauerarbeitsplätze fallen weg“, sagt Friedrich. Der Unternehmer ist überzeugt, dass die neue Steuer den Rückgang der Reservierungen maßgeblich verursacht hat. Er nennt keine genauen Zahlen.

Das Altstadthotel und sein direkter Nachbar, das Hotel Römischer Kaiser, fangen mit ihren historischen Fassaden den Blick vieler Fußgänger, die sich von Norden kommend der Porta Nigra nähern. Beide Häuser gehören der Familie Friedrich, die zu den größten Immobilienbesitzern der Stadt Trier zählt. Neben einem breiten Portfolio an Häusern und Grundstücken, darunter der Studierturm in Trier-Nord und das verfallene Central-Hotel am Rindertanzplatz, führt die Familie auch die Fliesen-Zentrum Deutschland GmbH mit Hauptsitz in Kenn (Verbandsgemeinde Schweich) und Niederlassungen in Berlin, Dresden, Erfurt, Magdeburg, Leipzig, Hamburg, Nürnberg, München und Münster.

Artur Friedrich hat sich längst aus der Öffentlichkeit zurückgezogen, seine Söhne Markus und Johannes haben die Geschäfte übernommen. Doch für die beiden Hotels an der Porta Nigra fühlt sich der Seniorchef weiterhin verantwortlich. Mit 83 Jahren will er den Kampf, zweifellos nicht der erste in seiner langen Karriere, gegen die Bettensteuer aufnehmen. Diese Steuer ist in Trier seit dem Jahresbeginn fällig. Die Stadtverwaltung rechnet mit Einnahmen in Höhe von 700 000 Euro pro Jahr. Jeder Tourist und Besucher zahlt 3,5 Prozent seines Übernachtungspreises an die Stadt. Berechnet werden maximal sieben Übernachtungen. Nur der Privatbesucher muss zahlen, geschäftlich und beruflich Reisende sind von der Bettensteuer befreit.

Eine fatale Entscheidung, findet Artur Friedrich. „Da heute die meisten Buchungen über Portale und Veranstalter getätigt werden, hat die Einführung einer Bettensteuer einen entscheidenden Einfluss.“ Das Argument, 3,5 Prozent seien ein verschwindend kleiner Betrag, lässt Friedrich nicht gelten. „Für einen Reiseveranstalter, der einen Bus voller Gäste für drei Tage nach Trier bringt, werden diese 3,5 Prozent pro Übernachtung schnell zu einer dreistelligen Summe.“

Der Einbruch der Reservierungen für das Altstadthotel habe ihn zur Schließung bewogen, sagt Friedrich. „Ich versuche, über eine Normenkontrollklage zu klären, ob die Stadt mit der Bettensteuer gegen Bundesrecht verstößt.“ Normenkontrollklagen dienen dazu, Beschlüsse oder Regelungen auf ihre Recht- und Gesetzmäßigkeit zu überprüfen.

Oberbürgermeister Wolfram Leibe (SPD) nimmt auf Anfrage des TV Stellung zu Friedrichs Aussagen. „Sollte das Hotel tatsächlich schließen, würden wir das sehr bedauern, denn wir haben dort auch gerne Gäste der Stadt untergebracht.“ Stadt-Sprecher Michael Schmitz ergänzt: „Im Übrigen können die Beherbergungsbetriebe im Rahmen ihrer Preiskalkulation selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie diese Abgabenbelastung an die Übernachtungsgäste weitergeben.“

Kommentar: Diese Steuer bringt viel Ärger

Von Jörg Pistorius

Die Bettensteuer soll der Stadt Trier 700 000 Euro pro Jahr bringen, sagen die Befürworter in Politik und Wirtschaft. Eine Summe, mit der Rat und Verwaltung machen können, was sie wollen. Sie ist nicht an den Tourismus oder das Stadtbild gebunden. Das ist ein klarer Schwachpunkt der neuen Steuer, und bei weitem nicht der einzige. Jeder Übernachtungsbetrieb muss seine Gäste fragen, ob sie beruflich oder privat in der Stadt sind. Wer auf Dienstreise ist und deshalb von der Bettensteuer befreit wird, muss den beruflichen Hintergrund seiner Übernachtung belegen, denn die bloße Behauptung wird wohl nicht reichen. All das ist eine hohe Zusatzbelastung für Hotellerie und Gastronomie. Der Kunde ärgert sich, weil er für etwas zahlen soll, das ihm selbst und möglicherweise auch dem Tourismus in Trier keinerlei Vorteil bringt.

Stadtrat und Verwaltung sind der Ansicht, diese Verärgerung könne man den Hoteliers und ihren Gästen zumuten. Die zusätzlichen Einnahmen heiligen die Mittel. Eine Fehleinschätzung, die sich böse rächen kann.

j.pistorius@volksfreund.de

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