Trierer Weihnachtsmarkt bleibt fest in Händen einer Privatfirma

Trier · Die Trierer Stadtverwaltung darf nicht mitentscheiden, welche Händler beim Trierer Weihnachtsmarkt dabei sind und welche nicht. Das hat das Trierer Verwaltungsgericht am heutigen Dienstag erklärt.

 Seit Jahren bieten beim Trierer Weihnachtsmarkt überwiegend gleiche Händler die gleichen Waren am gleichen Platz an. Anbieter, die nicht zum Zuge kommen, ärgert das. TV-Foto: Archiv/Roland Morgen

Seit Jahren bieten beim Trierer Weihnachtsmarkt überwiegend gleiche Händler die gleichen Waren am gleichen Platz an. Anbieter, die nicht zum Zuge kommen, ärgert das. TV-Foto: Archiv/Roland Morgen

Geklagt hatte ein Händler, der sich seit Jahren vergeblich um ein Verkaufshäuschen beworben hat. Der Inhaber der Spezialitätenfirma Bella Italia Group aus Hentern (Verbandsgemeinde Kell am See) wollte vom Gericht feststellen lassen, dass die Stadtverwaltung die Händlerauswahl nicht komplett einer Privatfirma überlassen darf.

Richter Georg Schmidt erklärte allerdings schon während der Verhandlung am Dienstagmittag, dass diese Klage wenig Aussicht auf Erfolg habe. Daraufhin zog der Kläger in der Verhandlung seine Klage zurück.

Anders, als von der Öffentlichkeit wahrgenommen, sei der Trierer Weihnachtsmarkt keine öffentliche Veranstaltung, erklärte Richter Schmidt. Vielmehr habe die Stadtverwaltung vor mehr als 30 Jahren die Organisation komplett in die Hände der Firma Bruch gelegt und damit kein Mitspracherecht bei der Händlerauswahl.

Ganz aus der Verantwortung ließ Richter Schmidt die Stadt allerdings nicht: Das Rathaus müsse prüfen, ob es überhaupt rechtens ist, eine Veranstaltung mit einem so großen Umsatzvolumen "freihändig" an eine Privatfirma zu vergeben oder ob die Organisation des Weihnachtsmarkts nicht vielmehr öffentlich und europaweit ausgeschrieben werden muss.

Außerdem bestimmte das Gericht, dass die Stadtverwaltung darauf hinwirken soll, dass die Firma Bruch auf Bewerbungen rechtzeitig reagiert: Mindestens zwei Monate vor Marktbeginn müssten Bewerber ein Schreiben erhalten, in dem begründet erklärt wird, warum sie für den Weihnachtsmarkt zugelassen werden oder nicht.

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