Unternehmer verklagt Stadt und Kreis

Ein Trierer Unternehmer kämpft vor Gericht um Schadenersatz. Die Stadt hatte ihn wegen Betruges angezeigt, der Landkreis hat ihm deshalb einen Auftrag verweigert - obwohl er am Ende freigesprochen wurde.

Trier. "Ich bin unschuldig, werde aber dennoch bestraft", sagt Reinhard Ellert. Die Stadt Trier hat den Abbruch-Unternehmer 2006 wegen Betruges angezeigt. Er habe mittels einer gefälschten Probe eine Schadstoff-Belastung im Humboldt-Gymnasium vorgetäuscht, um einen höheren Abbruch-Auftrag herauszuschlagen (der TV berichtete mehrfach).

Die Staatsanwaltschaft klagte an, und Ellert erhielt schließlich einen Strafbefehl vom Amtsgericht Trier: 6000 Euro und vier Monate auf Bewährung. Der ehemalige Zeitsoldat legte sofort Widerspruch ein, und tatsächlich endete der Prozess im Sommer 2009 mit einem Freispruch, den nicht nur Ellerts Anwalt, sondern auch Staatsanwalt Ingo Hromada als Vertreter der Anklage beantragte. Es gebe "keinen einzigen belastbaren Beweis für einen Betrug", urteilte Richter Kai Flesch.

Kein Beweis, aber dennoch ein Strafbefehl? Diesen Widerspruch erklärt Amtsgerichtsdirektorin Jutta Terner: "Ein Strafbefehl wird auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen, wenn diese und der zuständige Richter den hinreichenden Tatverdacht bejahen. Eines vollständigen Beweises für eine strafbare Handlung bedarf es für dieses vereinfachte Verfahren nicht." Schließlich könne sich der Angeklagte ja per Widerspruch wehren. Die endgültige Schuldfrage werde dann in einer Hauptverhandlung geklärt.

Diese Hauptverhandlung endete mit einem Zu-Null-Sieg Ellerts. Juristisch gesehen. "Ich habe vor Gericht gewonnen, aber dennoch verloren", sagt Ellert heute. Die drei Jahre dauernde Auseinandersetzung mit der Stadt und der konstante Vorwurf, er sei ein Betrüger, haben seiner Gesundheit und der Auftragslage seiner Firma geschadet. "Mit einem Unternehmer, der als Betrüger dargestellt wird, will eben nicht jeder arbeiten."

Ein solcher Fall führte Ellert jetzt wieder vor Gericht. Der Gegner war der Landkreis Trier-Saarburg.

Der Streit mit der Stadt Trier war noch in vollem Gange, als Ellert 2008 auf eine Ausschreibung des Kreises reagierte und sich um Abbruch- und Maurerarbeiten im Rahmen der Sporthallensanierung beim Hermeskeiler Gymnasium bewarb. Mit einer Summe von 32 000 Euro war Ellert der günstigste Anbieter. Doch der Kreis schloss ihn von der Wertung aus. "Man sagte mir, ich sei ja schließlich wegen Betruges vorbestraft", so Ellert.

Zwar gab es zu diesem Zeitpunkt bereits den Strafbefehl über 6000 Euro und vier Monate auf Bewährung. Dieser war jedoch nicht rechtskräftig, da Ellert Widerspruch eingelegt hatte. "Doch das hat niemanden interessiert, der Auftrag war weg", so Ellert heute.

Nach seinem Freispruch fasste der Unternehmer den Entschluss, um Schadenersatz zu kämpfen. Gegen den Landkreis zog er wegen des nicht erteilten Hermeskeiler Auftrags vor Gericht - und verlor.

Landgericht: Ausschluss von Auftragsvergabe war korrekt



Das Landgericht Trier wies Ellerts Klage ab und folgte der Argumentation des Kreises. Dieser hatte argumentiert, "im Rahmen von Erkundigungen bei der Stadtverwaltung Trier" habe man in Erfahrung gebracht, dass die Stadt Ellert den Auftrag am Humboldt-Gymnasium 2006 "wegen Betruges" entzogen habe. Deshalb habe der Kreis das Angebot der Ellert GmbH von der Wertung ausgeschlossen.

Ein korrekter Vorgang, urteilte das Landgericht Trier. Einer der Kernsätze in der Begründung: Die dringenden Verdachtsmomente ließen sich zwar nicht beweisen, rechtfertigten jedoch die Entscheidung des Landkreises, die Offerte nicht zum Zuge kommen zu lassen.

Ellert will weiterkämpfen, eine Schadenersatzklage gegen die Stadt Trier soll folgen. Die Stadtverwaltung lehnt einen Kommentar zu diesem Fall ab.

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