(Update) Sechs Jahre, drei Monate: Landgericht Trier verurteilt Juwelenräuber nach Überfall in Zewen

Trier-Zewen · Das Landgericht Trier hat einen 28-jährigen Mann wegen besonders schweren Raubs zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Er hatte im Mai 2015 ein Schmuckgeschäft in Trier-Zewen überfallen und 130?000 Euro erbeutet. Das Opfer kämpft noch heute mit den Folgen und musste sein Geschäft an Heiligabend für immer schließen.

Mit leicht gesenktem Kopf folgt der 28-Jährige Rumäne den Worten seiner Dolmetscherin. Sechs Jahre und drei Monate muss er ins Gefängnis. Er nickt und akzeptiert das Urteil, das Richterin Petra Schmitz vor dem Trierer Landgericht gesprochen hat.

Im Mai 2015 hat er gemeinsam mit zwei weiteren Männern einen Juwelier in Trier-Zewen überfallen. So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, so lautet sein umfassendes Geständnis.

Mit einem gestohlenen Fiat, der einer Prostituierten aus Mailand gehört, brach der 28-jährige Anfang Mai nach Frankreich auf. Zwischen Thionville und Metz nutzten die dreiköpfige Bande ein Haus, in dem etwa 20 Rumänen unangemeldet ein und aus gingen, sagt der Polizeibeamte, der die Ermittlungen geleitet hatte. "Da hat man sich nur für die Dauer der Tat aufgehalten, danach ging es zurück nach Rumänien." Dort planten die Räuber auch den Überfall auf den Juwelier in Zewen.

Zwei Tage vor der eigentlichen Tat spionierten sie das Geschäft bereits aus. Sie gingen hinein, ließen sich Schmuck zeigen und beobachteten die Umgebung. Gekauft haben sie nichts. Nach Aussage des Opfers hätten sie sich verabschiedet mit den Worten: "Wir kommen wieder." Und das taten sie.

Am 15. Mai betraten sie das Geschäft und drückten die Juwelierin in einem Hinterzimmer auf den Boden. Ihren Mund verschlossen sie mit Klebeband, die Hände fesselten sie mit Kabelbindern, die Füße fixierten sie mit einem Seil. Danach lehrten sie die Tresore im Hinterzimmer. Ihre Beute: Schmuck im Wert von 130.000 Euro. Das Opfer leidet noch heute unter den Folgen des Überfalls. Sie könne aus Angst nicht mehr alleine in ihrem Geschäft stehen. Für eine zusätzliche Angestellte fehlte das Geld. An Heiligabend musste sie deshalb ihren Laden schließen. Seitdem ist sie arbeitslos.

Im Anschluss an die Tat gelang den Tätern zunächst die Flucht über die Landesgrenze. Zum Verhängnis wurde dem 28-Jährigen eine DNA-Spur auf dem Klebeband ( der TV berichtete ). Diese führte die Staatsanwaltschaft zum bereits in Österreich wegen schweren Diebstahls verurteilten Angeklagten. Nur ein paar Tage nachdem Staatsanwalt Arnold Schomer internationalen Haftbefehl gegen ihn erließ, gestand er bereits umfassend vor seiner Auslieferung nach Deutschland.

Nach seiner Aussage fahndete die Polizei auch nach den beiden mutmaßlichen Mittätern. Einer der Männer war ebenfalls in diesem Verfahren angeklagt, wird nun aber getrennt verhandelt (siehe Extra). Der Dritte ist noch minderjährig und soll laut Schomer in seinem Heimatland strafrechtlich verfolgt werden.

Staatsanwalt Schomer richtete schon einmal den Blick voraus. Von einer Schuld des Mittäters ist er überzeugt. "Wenn der dann weiter versucht, uns für dumm zu verkaufen, werde ich ein höheres Strafmaß fordern."

Die Gesamtstrafe aus sechs Jahren und drei Monaten Haft bildete das Gericht aus zwei Einzelstrafen. Neben dem Überfall auf den Juwelier in Zewen (Sechs Jahre) verurteilte das Gericht den Mann auch noch wegen eines Einbruchs in ein Sportgeschäft in Baden-Württemberg in 2013 zu neun Monaten Haft.

Anklage und Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.

Extra das getrennte Verfahren

Das Landgericht Trier hat das Verfahren gegen einen zweiten Angeklagten abgetrennt. Dem Mann wird ebenfalls vorgeworfen, am Überfall auf den Juwelier in Trier-Zewen beteiligt gewesen zu sein. Anders als der nun verurteilte 28-jährige Angeklagte lag der Mitangeklagte kein Geständnis ab und verweigerte auch sonst jede Aussage.
Den Mitangeklagten hatte die rumänische Polizei in einem Auto angehalten. Er hatte Teile der Beute bei sich. Hauptbelastungszeuge ist allerdings der 28-jährige verurteilte Räuber. Er hatte den Namen des Mitangeklagten genannt. In einem getrennten Verfahren soll er nun als Zeuge gegen seinen mutmaßlichen Komplizen aussagen. sek

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