Justiz Urteil: Ein Trierer Imker darf maximal acht Bienenstöcke im Garten haben

Trier · Der Anwohner eines Wohngebiets in Trier muss seine 21 Bienenstöcke im Garten auf acht reduzieren. Nach einem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil des Trierer Amtsgerichts machten es die vielen Bienenvölker seinem Nachbarn „praktisch unmöglich“, seinen Garten zu nutzen.

Justiz: Urteil: Ein Trierer Imker darf maximal acht Bienenstöcke im Garten haben
Foto: dpa/Armin Weigel

Der Nachbar hatte Klage eingereicht, weil sich die Insekten zeitweise in seinem Garten in die Bäume gesetzt und sein Auto permanent mit Kot verschmutzt hätten. Das Gericht verurteilte den Beklagten zu einer Reduzierung des Bestandes auf acht Stöcke. Bei dem Urteil orientierte sich das Gericht auch an der Anzahl der gehaltenen Bienenstöcken bei anderen Imkern in der Umgebung.

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