Urteil gegen Eintracht-Fan: Freizeitarrest und Schmerzensgeld

Trier · Das Amtsgericht hat einen 21-jährgen Trierer gestern zu Schmerzensgeld, Freizeitarrest und einem Anti-Aggressionstraining verurteilt. Er habe 2011 in Trier einen Mann zusammengeschlagen und getreten.

Trier. Eine oder zwei Nächte hinter Gittern können ein prägendes Erlebnis sein. Ein solches steht einem jungen Trierer bevor. Nach Auffassung des Gerichts ist er im Dezember 2011 nach einem Heimspiel von Eintracht Trier nachts grölend durch die Innenstadt gezogen. Als ein Mann ihn aufforderte, leise zu sein, habe er ihn in Gesicht und Bauch getreten und zusammengeschlagen, als dieser sich wieder aufrichten wollte. Der Mann soll eine Schädelprellung und eine Verletzung der Nase erlitten sowie Zähne verloren haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten außerdem vor, auf der Fahrt zu einem Auswärtsspiel der Eintracht nach Wuppertal Widerstand gegen die Polizei geleistet zu haben.
Das Amtsgericht verurteilte den 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte einen in seiner Länge noch nicht näher bestimmten Freizeitarrest. Außerdem muss er dem Opfer 500 Euro Schmerzensgeld zahlen und bei der Lebenshilfe ein Anti-Aggressionstraining machen. jp

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