Urteil im Trierer Obdachlosenprozess: Lange Haftstrafe und ein überraschender Teilfreispruch (UPDATE)

Trier · Neun Jahre und acht Monate Gefängnis wegen Totschlags: Mit diesem Strafmaß folgt das Landgericht im Trierer Obdachlosenprozess genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Doch den zweiten Angeklagten spricht die Kammer vom Vorwurf der Beihilfe zum Totschlag frei.

Mittwochnachmittag im Landgericht Trier. Zur Urteilsverkündung im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 43-jährigen Obdachlosen in Trier nimmt auch ein Dutzend Zuhörer im Besucherraum Platz.
Die Tat: Nach Auffassung des Gerichts kommt es am 8. Juni 2015 in Trier zu einem folgenschweren Streit um einen Schlüssel zwischen einem 32-jährigen Obdachlosen und seiner 43-jährigen Freundin. Der Mann schlägt ihr demnach mit der Faust mindestens vier Mal heftig gegen den Kopf und legt sich neben ihr schlafen, wo die Polizei ihn am nächsten Tag findet. "Ihm war bewusst, dass die Schläge ihren Tod verursachen konnten", verweist Petra Schmitz, Vorsitzende der ersten Schwurgerichtskammer, auf das entsprechende Geständnis.

?Die Rolle des zweiten Angeklagten: Beihilfe zum Totschlag lautet die Anklage gegen den inzwischen 44-jährigen Obdachlosen, der vor Gericht beharrlich schweigt. Laut dem 32-Jährigen soll der Ältere bei dem Angriff hinter ihm gestanden haben. "Die bloße Anwesenheit reicht für die Annahme einer Beihilfe nicht aus", stellt Schmitz fest. Der Jüngere habe für die Schläge keine Hilfestellung benötigt, er habe die Frau laut Zeugenaussagen schon zuvor mehrmals wöchentlich geschlagen.Doch hätte der 44-Jährige die Frau nicht gegen den Angreifer verteidigen oder Hilfe holen müssen? "Es gibt Zweifel, dass er die Situation in vollem Umfang erkannte", sagt Schmitz. Eine strafbare unterlassende Hilfeleistung sei nicht nachzuweisen.
Die Schuldfähigkeit: Das gerichtliche Gutachten geht davon aus, dass der 32-Jährige zur Tatzeit zwar einen hohen Promillewert, aufgrund seiner Gewöhnung an Alkohol aber vermutlich nur einen leichten Rausch hatte. Schmitz: "Im Geständnis konnte er den Grund für den Streit, die Zahl der Schläge und wer hinter ihm stand ziemlich genau angeben. Das schließt eine erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit und damit eine verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit aus."
Das Strafmaß: Aus den Einzelstrafen für Totschlag, Diebstahl und Hausfriedensbruch bildet das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und acht Monaten für den mehrfach vorbestraften 32-Jährigen. Wenn er drei Jahre und vier Monate davon verbüßt hat, wird er in eine geschlossene Entzugsklinik eingewiesen. Dazu sagt Schmitz: "Wir sind zwar skeptisch, aber er muss die Therapie versuchen, wenn es in seinem Leben noch eine Wende geben soll."Den ebenfalls mehrfach vorbestraften 44-Jährigen verurteilt die Kammer wegen dreier Diebstähle in Supermärkten, Hausfriedensbruchs und Beleidigung zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis ohne Bewährung.
Die Reaktionen: Beide Angeklagten verfolgen die Urteilsverkündung wie gewohnt ganz ruhig. Sie lassen sich von der Dolmetscherin alles simultan auf Polnisch übersetzen. Binnen einer Woche können sie Revision einlegen. Laut ihrer Anwälte werden beide das Urteil voraussichtlich annehmen. Die Staatsanwaltschaft, die für den 44-Jährigen fünfeinhalb Jahre Haft gefordert hat, will die Begründung zunächst prüfen.

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