Urteil: Trierer Pension bekommt "Bettensteuer" nicht zurück

Trier · Knapp 3000 Euro an „Bettensteuer“ hat eine Trierer Pensionswirtin von Januar 2011 bis März 2012 an die Stadt Trier gezahlt. Das Geld bekommt sie nicht zurück, obwohl das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Abgabe Mitte 2012 gekippt hatte.

Das teilte das Verwaltungsgericht in Trier am Freitag mit (Az.: 2 K 463/13.TR). Begründung: Da die Wirtin keinen Widerspruch gegen die Abgabe eingelegt habe, als der Bescheid kam, habe sie keinen Anspruch auf Rückzahlung, entschied das Gericht.

„Wird kein Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt, wird er bestandskräftig, auch wenn er rechtswidrig ist“, sagte eine Sprecherin. Die Wirtin hatte erst nach dem Spruch des Bundesverwaltungsgerichts auf Rückzahlung geklagt. Insgesamt hatten laut Gericht in Trier 144 Übernachtungsbetriebe die Kultur- und Tourismusförderabgabe gezahlt. 44 hätten Widerspruch dagegen eingelegt und ihr Geld zurückbekommen. Von insgesamt kassierten rund 800 000 Euro habe die Stadt etwa 600 000 Euro zurückgezahlt, sagte ein Stadt-Sprecher.

Trier hatte die Abgabe 2011 eingeführt: Hotels und Pensionen mussten ein Euro pro Nacht und Gast zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht kippte die Steuer mit der Begründung, die Abgabe dürfe nur für private Übernachtungen etwa von Touristen eingefordert werden, nicht aber von Gästen, die aus beruflichen Gründen in Hotels oder Pensionen nächtigen.

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