Verstoß gegen Tierschutzgesetz: Ehemaliger Viehhalter wird verwarnt

Jünkerath/Trier · Das Landgericht Trier hat am Dienstag im Berufungsprozess wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in vier Fällen einen ehemaligen Ammenviehhalter aus der Verbandsgemeinde Obere Kyll verwarnt. Der Mann hatte zuvor über seine Verteidigerin die Vorwürfe eingeräumt.

(neb) Das Amtsgericht Bitburg hatte den heute 55-Jährigen im Mai 2008 wegen Tierquälerei in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt, weil das Gericht es als erwiesen ansah, dass auf dem damaligen Hof des Landwirts im Jahr 2005 Kühe und Rinder ohne tierärztliche Behandlung oder Geburtshilfe verendet waren. Der Landwirt jedoch hatte in erster Instanz immer darauf verwiesen, dass die Tiere über Jahre giftiges Jakobskreuzkraut gegessen hätten und daran verendet seien.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatten sowohl die Staatsanwaltschaft, die im ersten Verfahren eine höhere Strafe gefordert hatte, als auch der Angeklagte Berufung eingelegt. Die Berufung wurde nun am Dienstag vor dem Trierer Landgericht verhandelt. Nachdem zunächst ein von der Verteidigung gestellter Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Peter Egnolff vom Gericht abgelehnt wurde, gab die Verteidigung eine Erklärung ab, in der sie die gegen den Landwirt erhobenen Vorwürfe zwar einräumte, gleichzeitig aber auch die damals involvierten Tierärzte beschuldigte, nicht angemessen reagiert zu haben. Ihr Mandant habe infolge der Geschehnisse im Jahr 2005 den Betrieb und damit seine gesamte Existenz verloren.

Die Strafe, die ihr Mandant in erster Instanz bekommen habe, sei aber auf jeden Fall zu hoch gewesen, betonte die Verteidigerin, die eine „ganz milde Verurteilung“ beantragte.

Die Staatsanwaltschaft zog nach dem Einräumen der Vorwürfe ihrerseits die Berufung zurück. Es sei auch Aufgabe der Justiz, den Rechtsfrieden wiederherzustellen, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht. Die Vorfälle lägen bereits fünf Jahre zurück, außerdem sei der Angeklagte bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er beantragte für den 55-Jährigen eine Verwarnung wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und eine Geldstrafe von 1500 Euro, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Dem folgte das Gericht, woraufhin beide Parteien auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtete. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort