Justiz Frau des Angeklagten zieht ihre Anschuldigungen plötzlich zurück

Trier. · Versuchter Totschlag oder nicht? Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier geht ein langer Prozess in die Endrunde.

 Der Prozess um versuchten Totschlag wird am 14. Februar fortgesetzt. Der Gutachter erklärt den Angeklagten für voll schuldfähig.

Der Prozess um versuchten Totschlag wird am 14. Februar fortgesetzt. Der Gutachter erklärt den Angeklagten für voll schuldfähig.

Foto: Friedemann Vetter

Hat der 34-jährige Angeklagte am Spätnachmittag des 2. Juni 2018 seine Frau aus Eifersucht fast mit einer Metallstange erschlagen? Der Mann streitet dies seit sechs Verhandlungstagen vehement ab.

Seine 39-jährige Frau, die an dem Tag mit schweren Kopfverletzungen in ihrer Trier-Feyener Wohnung lag, hatte ihn später zunächst belastet. Auch die Aussagen der drei gemeinsamen Kinder und der unbeteiligten Nachbarn sprachen dagegen.

Im Lauf des Verfahrens wiederholten die Nachbarn ihre damals bei der Polizei zu Protokoll gegebenen Aussagen. Die zwei jüngsten Kinder wurden als mögliche direkte Tatzeugen wegen ihres Alters von der gerichtlichen Anhörung ausgenommen. Die älteste Tochter (13) sagte vor der Schwurgerichtskammer aus und belastete ihren Vater – dies allerdings indirekt, denn sie kam erst zum Ort des Geschehens, als schon die Rettungsmaßnahmen für die Mutter liefen und die Polizei ihre Ermittlungen aufnahm.

Die größte Überraschung im Prozess bot die als Nebenklägerin auftretende Frau des Angeklagten. Sie bestritt plötzlich alle Aussagen, die sie unmittelbar nach dem Geschehen gemacht hatte. An eine Attacke durch ihren Mann konnte sie sich nicht mehr erinnern und stellte das Geschehen als Unfall dar – „ich bin im dunklen Flur über den Kinderwagen gestolpert und wohl hart mit dem Kopf aufgeschlagen“. Ebenso zog ihre Halbschwester die von ihr nach dem 2. Juni gemachten, belastenden Aussagen zurück.

Am jüngsten Verhandlungstag hört die Kammer eine Rechtsmedizinerin aus Mainz. Sie hatte die in der Trierer Klinik erstellten Verletzungsbefunde begutachtet. Die Expertin kommt zu dem Schluss, dass die äußeren Blessuren am Kopf der Frau „typisch sind für eine stumpfe Gewaltanwendung durch einen Schlag mit einem geformten Gegenstand“. Die im Gehirn der Verletzten festgestellten millimetergroßen Einblutungen könnten hingegen sowohl von so einem Schlag als auch von einem heftigen Sturz stammen.

Der psychiatrische Sachverständige Dr. Ingo Baltes, der den Angeklagten später ausführlich untersucht hatte, geht von dessen voller Schuldfähigkeit aus. Der Mann sei psychisch und physisch gesund. Eine spezifische Persönlichkeitsstörung sei nicht erkennbar – er sei durchaus in der Lage, sich gesellschaftskonform zu verhalten. Er verfüge aber über ein ausgeprägtes narzisstisches Selbstbild mit machohaftem Auftreten. Dabei leide er nicht an einem möglichen Eifersuchtswahn, habe aber erklärt, dass er eifersüchtig werden könne und niemanden neben sich dulde.

Der Sachverständige schließt jedoch aus, dass es bei dem Angeklagten am fraglichen Abend zu einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung gekommen war, nachdem er erkannt hatte, dass ein fremder Mann die Nacht bei seiner Frau verbracht hatte.

Dr. Baltes: „Dagegen spricht, dass er sich anschließend um seine bewusstlos daliegende Frau kümmerte und gleichzeitig die Metallstange als mögliches Tatwerkzeug im Bettzeug zu verstecken versuchte.“ Das widersprüchliche Verhalten der Frau im Verfahren interpretiert der Psychiater, der den gesamten Prozess verfolgt hatte, so: „Eine abweichende Aussage, die ihrem Überlebens- und Erhaltungstrieb geschuldet ist.“

Die Verhandlung wird am 14. Februar mit den Plädoyers von Anklage und Verteidigung fortgesetzt.

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