Urteil Vier Jahre Haft für Brandstifter aus Zewen

Trier-Zewen · Der Freiwillige Feuerwehrmann, der rund um seinen Wohnort Trier-Zewen mehrere Brände gelegt haben soll, muss für vier Jahre ins Gefängnis. Die dritte große Strafkammer des Trierer Landgerichts hat am Montagvormittag unter Vorsitz von Richter Armin Hardt das Urteil in dem Prozess gesprochen.

 Eine Richterbank in einem Gerichtssaal. (Symbolbild)

Eine Richterbank in einem Gerichtssaal. (Symbolbild)

Foto: dpa/Uli Deck

„Das Gericht ist von der Schuld des Angeklagten überzeugt“, sagte Richter Armin Hardt. Die Masse an Indizien und vermeintlichen Zufällen, die zu der Anklage des Mannes geführt hatten, seien nicht anders zu erklären als dadurch, dass er die Brände gelegt habe, sagte Hardt.

Das Gericht sei überzeugt, dass der Verurteilte, der am gestrigen Montag 29 Jahre alt geworden ist, zwischen März und Mai 2017 drei Brände rund um Zewen habe. „Bei allen drei Bränden war der Angeklagte vorher am Tatort“, sagte Hardt. Das hatte die Observation des Angeklagten ergeben: Die Polizei hatte vor dem letzten Brand am 23. Mai eine GPS-Wanze an dessen Mofa angebracht. Das Gerät hatte aufgezeichnet, dass der Angeklagte sowohl am Nachmittag als auch wenige Stunden vor der Alarmierung der Feuerwehr sich in unmittelbarer Nähe der Hütte, dem späteren Tatort, aufgehalten hatte.

Bei den beiden ersten Bränden am 11. März und am 22. April hatte der Angeklagte selbst eingeräumt, sich vor Ausbruch der Feuer an den Tatorten aufgehalten zu haben. Der Angeklagte habe sich bei seinen Aussagen, die die Mofafahrten zu den späteren Tatorten erklären sollten, in Widersprüche verstrickt, erklärte Richter Hardt in seiner gut 40-minütigen Urteilsbegründung. Unter anderem habe sich der Angeklagte falsche Alibis verschaffen wollen. Diese Aussagen des Angeklagten seien durch Zeugenvernehmungen, GPS-Daten und die Aufzeichnung von Telefongesprächen und Chatverläufen allerdings sämtlich im Prozess widerlegt worden.

Als Motiv des Angeklagten, der die Taten bestritten hatte, führte Richter Hardt an, dass er die Feuerwehr Zewen gut habe dastehen lassen wollen. „Er wollte, dass die Freiwillige Feuerwehr Zewen bei Bränden vor der Berufsfeuerwehr da ist und damit klarmachen, wie wichtig die Feuerwehr Zewen ist“, sagte Hardt. Dabei sei es dem Angeklagten darum gegangen, gelobt zu werden. Außerdem habe der Angeklagte gehofft, dass die Feuerwehr Zewen durch die vielen Einsätze ihre Chance erhöhe auf ein neues Feuerwehrauto, dessen Anschaffung aus Geldmangel auf der Kippe stand.

Rechtsanwalt Sven Collet kündigte nach dem Urteil an, Revision einzulegen und das Urteil überprüfen lassen zu wollen.

In die Gesamtstrafe von vier Jahren ließ die Kammer drei Geldstrafen wegen Fahrens ohne Führerschein einfließen: Das Mofa, mit dem der Angeklagte zu den Brandorten gefahren war, war offenbar frisiert. Statt der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 Stundenkilometern war das Zweirad mehr als 70 Stundenkilometer schnell. Der Angeklagte besitzt allerdings nur einen Mofaführerschein.

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