Kolumne Viez-Jupp RMDBR statt DSGVO!

DSGVO? Klarer Fall, das steht für: Du sollst guten Viez offerieren – die ultimative Aufforderung an Gastwirte, kernechten Apfelwein aus regionaler Produktion auszuschenken und nicht irgendwelche viezähnlichen Gebräue aus benachbarten Bundesländern.

viez-jupp setzt sich mit dsgvo auseinander
Foto: TV/Werhan, Michael

Dachte ich bisher wenigstens. Beim letzten Stammtisch forderte mich ein Viezkumpel, den ich jetzt nur noch Klaus-Dieter Mustermann nenne, ultimativ dazu auf, ihn nicht mehr unter seinem richtigen Namen in meinen Kolumnen vorkommen zu lassen. Auf den Schreck hin musste ich erst mal die Inhalte von drei Porzen inhalieren, ehe ich in die Diskussion einstieg. Dieser Klaus-Dieter Mustermann beruft sich auf die DSVGO, die Datenschutz-Grundverordnung. Auf die Wahrung von Persönlichkeitsrechten und den ganz Pipapo.

Mensch, Alter, hast Du Stress mit der Steuerfahndung oder – noch schlimmer – mit Deiner Frau („Kunigunde Mustermann“)?. Nein, meinte Klaus-Dieter Mustermann, er habe sich aber umfänglich aufklären lassen und wolle nun ein Exempel statuieren. Namensnennung und weitere Eingriffe in seine „Hemisphäre“ (ich glaube, es war ein anderes Wort) dürfe es fortan nicht mehr geben. Basta.

Aber da hat er sich mit dem Falschen angelegt. Ich bin ja nicht auf den Kopf gefallen. Unter Berufung auf Jupps Verordnung für stimmungsvolle Kneipenabende (JVFSK) habe ich beim Wirt ein „Lokalverbot light“ für Herrn Mustermann erwirkt. Das bedeutet: Wenn ich anwesend bin, muss er mindestens 50 Meter Abstand zum Stammtisch halten.

Auf seine verdatterte Frage, warum denn, hab ich cool „RMDBR“ gesagt. Das steht für: Rutsch mir den Buckel runter!

Prost!

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