Was geschah unter der Gefängnisdusche? - Prozess: Zwei Häftlinge sollen dritten zum Sex gezwungen haben

Trier · Hat ein 21-jähriger Strafgefangener in Trier seinen Mithäftling zum Sex gezwungen? Hat ihn ein weiterer Gefängnisinsasse dabei unterstützt? Diesen Fragen geht die Große Jugendkammer am Trie rer Landgericht nach.

Trier. In Knastfilmen gehört sie oft dazu - die Szene mit der Vergewaltigung unter der Dusche. Ein eben noch argloses Opfer findet sich plötzlich von Peinigern umzingelt. Das Wachpersonal bekommt nichts mit oder schaut sogar absichtlich weg.
Vor dem Landgericht in Trier hat am Montag ein Prozess begonnen, der sich mit der Frage beschäftigt, ob es im Sommer 2013 zu einem solchen Übergriff in der Trierer Justizvollzugsanstalt (JVA) gekommen ist. Das behauptet jedenfalls ein ehemaliger Insasse, der wegen Betrugs hinter Gittern landete - und in der Gefängnisküche Bekanntschaft mit dem heute 21-jährigen Q. und dem 26-jährigen K. machte.
Jetzt sitzen die beiden als Angeklagte vor der Ersten Großen Jugendkammer des Landgerichts Trier. Der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg verliest eine Erklärung, wonach das mutmaßliche Opfer genau am Tag der Prozesseröffnung einen Fahrradunfall erlitten habe und vorläufig nicht aussagen könne.
Laut Anklageschrift hatten die Angeklagten ihr späteres Opfer zunächst vor allem verbal belästigt, auch mit sexuellen Anspielungen. Am Tattag soll der Angeklagte Q. dann M. aufgefordert haben, ihn unter anderem oral zu befriedigen. Der Bedrängte sei dem aus Angst nachgekommen, während K. das Ganze höhnisch lachend beobachtet habe.Deal kommt nicht zustande


Dieser Darstellung treten die beiden Angeklagten entschieden entgegen. Sie gehen nicht auf den sogenannten Deal (Verständigung) ein, den das Gericht ins Gespräch bringt. Gegen Q. laufe ohnehin noch ein weiterer Prozess. Wenn er sich zur Tat bekenne, erhöhe sich die absehbare Strafe um höchstens etwa ein Jahr, bietet das Gericht an. Der laut Anklage nur indirekt beteiligte K. könne sogar noch mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Doch beide lehnen ab: Sie könnten nicht für etwas einstehen, das nicht passiert sei.
Anders als Q. sagt K. zum Tattag aus: M. habe Q. homoerotische Avancen gemacht, worauf Q. auch eingegangen sei. Dann habe M. seinen Mithäftling Q. gebeten, von einem Freigang Drogen mitzubringen - wofür Q. Sex verlangt habe. M. habe sich bereitwillig darauf eingelassen, dann aber Angst bekommen, als ein anderer Mitgefangener den Akt in der Dusche mitbekommen habe. Den Vorwurf der sexuellen Nötigung habe der labile M. nur aufgestellt aus Sorge, innerhalb der harten Knasthierarchie nicht mehr bestehen zu können.
Ein weiterer Häftling sagt als Zeuge aus, seinerzeit in der Dusche nichts bemerkt zu haben. Das Gericht will herausfinden, ob es sich bei Q. um einen brutalen Tyrannen handelt. Doch JVA-Mitarbeiter zeichnen kein so hartes Bild von dem 21-Jährigen. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.

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