Justiz Hohe Haftstrafe für Missbrauch

Trier · Wegen des sexuellen Missbrauchs seiner beiden Töchter in 51 Fällen hat das Landgericht Trier einen 57-Jährigen aus dem Kreis Trier-Saarburg zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt.

 Vor dem Landgericht Trier ist ein Vater wegen Missbrauchs seiner Töchter verurteilt worden.

Vor dem Landgericht Trier ist ein Vater wegen Missbrauchs seiner Töchter verurteilt worden.

Foto: TV/Friedemann Vetter

Der Angeklagte nimmt das Urteil der Ersten Großen Jugendkammer mit unbewegter Miene entgegen: Sechseinhalb Jahre Haft, dies entspricht genau dem Antrag von Staatsanwalt Stephane Parent (der TV berichtete).

Die Beweisaufnahme habe die in der Anklage erhobenen Vorwürfe in vollem Umfang bestätigt, erklärt der Vorsitzende Richter Günter Köhler. Dann fasst Köhler das Geschehen der Jahre 2006 bis 2017 in der kurdischstämmigen Familie mit jesidischem Glauben zusammen. Da sind die strenge, jesidische Erziehung und der familiäre Machtanspruch des Vaters. Den setzt der Mann auch mit Gewalt gegen Frau und Kinder durch. Die jesidischen Vorschriften – Jungfrauenheirat nur mit einem Jesiden – hatte der Vater dann als Ansatz genutzt, um sich ab 2006 seiner ältesten Tochter sexuell nähern zu können. Das Ergebnis waren laut Beweisaufnahme mindestens 48 sexuelle Übergriffe gegen die ältere Tochter und im Jahr 2017 noch drei Attacken gegen ihre jüngere Schwester, damals 14 Jahre alt. Bei der älteren Tochter reichte die Intensität der Missbrauchstaten bis hin zum ungeschützten Geschlechtsverkehr. In einem Fall wurde der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt.

Als „frei erfunden“ bezeichnet der Vorsitzende die Behauptung des Angeklagten, das alles sei nur eine Inszenierung seiner Frau, ein Familienkomplott gegen ihn, weil man ihn habe loswerden wollen. Köhler: „Das ergibt schon deshalb keinen Sinn, weil der Angeklagte längst aus dem Haus war, als seine Frau ihn 2017 anzeigte. Und auch die finanziellen Dinge hatte man zu dem Zeitpunkt schon komplett geregelt.“

Großen Raum widmet der Vorsitzende dem Thema „Wahrheitsgehalt der belastenden Aussagen“. Die Glaubwürdigkeit der Kinder sei vom Gericht einer besonders kritischen Prüfung unterzogen worden – dabei habe sich nicht der geringste Zweifel ergeben. Dies beginne beim unterschiedlichen Aussageverhalten der älteren Tochter: Zunächst aus Scham nur Andeutungen bei der Mutter, anschließend die detaillierten Aussagen vor Polizei und Untersuchungsrichter. Dabei auch Details, die nicht der Fantasie einer Jugendlichen entsprungen sein könnten wie etwa das Angebot des Vaters, ihre Jungfräulichkeit in einer nordrhein-westfälischen Fachklinik wiederherstellen zu lassen.

Der Älteren fehle auch das Motiv, den Vater durch Lügen zu beschuldigen. Zum Zeitpunkt ihrer Aussage habe sie keinen Kontakt mehr zu ihm gehabt und schon in eigener Wohnung mit ihrem deutschen Freund gelebt. Köhler: „Sie hätte die Wahrheit wohl für immer für sich behalten, wäre nicht ihre jüngere Schwester auch missbraucht worden.“ Erst als die sich nach drei sexuellen Attacken an die Mutter gewandt habe, habe die Verdacht geschöpft und auch die ältere Tochter gefragt. Glaubhaft sei nach Überzeugung der Kammer auch das Aussageverhalten der Töchter. Köhler: „Die Ältere hat 35 Minuten in einem Stück geredet – das hatte die nicht auswendig gelernt.“ Und die Aussagen seien immer begleitet gewesen von Tränen und starken Emotionsausbrüchen. Köhler zum Angeklagten: „Wenn das inszenierte Schauspielerei war, wie Sie behaupten, dann hätten Ihre Töchter einen Oscar verdient.“

Zugunsten des Angeklagten, so Köhler, habe bei der Frage der Strafzumessung nur wenig gesprochen – etwa seine bisherige Straflosigkeit in Deutschland. Stark überwiegend seien die Erschwernisgründe: Die Häufigkeit der Taten, ihre Intensität und die Folgen für die Opfer – beide Töchter benötigten psychologische Hilfe. Die von der Anklage beantragte Strafe von sechseinhalb Jahren Haft sei somit angemessen.

Das Verfahren ist beendet, doch der Angeklagte zeigt sich unverändert uneinsichtig, versucht erneut zu protestieren und schimpft, während er abgeführt wird.

Erklärungen werden keine abgegeben – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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