Wiederholungstäter: Landgericht Trier verurteilt Mann mit pädophilen Neigungen

Trier · Ein 31-jähriger Mann aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich ist heute vor der 1. Großen Jugendstrafkammer am Landgericht Trier zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Er hat zugegeben und bedauert, zwei Kinder in insgesamt in neun Fällen sexuell missbraucht zu haben. Dazu zählt auch der Austausch pornographischer Bilder über Internet-Chatprogramme.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Günther Köhler sah es am Ende des eintägigen Prozesses als erwiesen an, dass er 31-Jährige Angeklagte im Spätsommer 2016 eine damals 13-jährige Jugendliche bei insgesamt fünf Gelegenheiten unsittlich berührt hat. Davor hatte der Mann über Chat-Programme zu dem Mädchen Kontakt aufgenommen und sie aufgefordert, ihm Nacktfotos von ihr zuzuschicken, was in der Folge auch geschah. Er selbst übersandte ebenfalls Bilder mit sexuellem Inhalt und hat sie zum Geschlechtsverkehr aufgefordert, obwohl ihm ihr Alter bekannt war.

Diese Vorwürfe räumte der Altenpfleger ebenso ein wie einen typischen Fall von "Grooming", wie die sexualisierte Grenzverletzung und Gewalt mit Hilfe digitaler Medien genannt wird.

So hatte der Angeklagte unter der falschen Identität eines angeblich 13-Jährigen im Juni 2016 über Chat-Programme Kontakt zu der heute 10-Jährigen aufgenommen. Er schickte ihr ein Foto mit sexuellem Inhalt und forderte sie auf, ihm ebenfalls Nacktfotos von ihr zu senden, was in der Folge auch geschah.

Der Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger und bereits 2011 strafrechtlich wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Bilder und Videos zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Seit dem 14. Februar saß er ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Die erneute Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten hat das Gericht unter hohen Auflagen für vier Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Demnach wird dem ledigen Mann der Umgang mit Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren untersagt. Die Kinder im Familienkreis darf er nur in Anwesenheit eines erziehungsberechtigten Erwachsenen sehen. Zudem darf er in den kommenden vier Jahren kein internetfähiges Telekommunikationsmittel verwenden. Smartphone, Tablettcomputer, PC, etc. sind in dieser Zeit tabu.

Der 31-Jährige wurde dazu verpflichtet, innerhalb von drei Monaten mit einer ambulanten Sexualtherapie zu beginnen. Nach eigenen Angaben hatte er bereits in der Vergangenheit versucht, sich einer solchen Therapie zu unterziehen, allerdings keinen Termin bei Theraputen bekommen.

Das urteil ist rechtskräftig.

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