Zank führt nicht zum Ziel

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Besetzung von Planstellen ist ohne Frage eine wertvolle Errungenschaft. Dazu, dass der Geschäftsführung im fernen Mainz die Besetzung des höchsten Postens in ihrer Trierer Spielbank quasi aufgezwungen werden soll, darf sie allerdings nicht missbraucht werden.

Einen ganz eigenen Geschmack erhält die Angelegenheit dadurch, dass der von Verdi und dem dreiköpfigen Betriebsrat favorisierte Bewerber gleichzeitig dessen Vorsitzender ist. Ganz offenbar ziehen Betriebsrat und Geschäftsführung hier nicht an einem Strang - wie es im Idealfall sein sollte. Denn neben den Interessen des einzelnen Mitarbeiters sollte der Betriebsrat auch das Wohl des gesamten Unternehmens im Auge haben. Weder die wahre Flut von Klagen gegen die Geschäftsführung noch die Bekundungen der Mitarbeiter über das mehr als schlechte Verhältnis zu dem Vertretungschef zeugen davon. c.wolff@volksfreund.de

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