Züge dürfen nun über zweites Gleis fahren

Igel/Koblenz · Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) hat entschieden. Die auf einem Teilstück erweiterte Eisenbahnstrecke zwischen Trier und Luxemburg darf einstweilen zweigleisig betrieben werden.

Ein Anwohner hatte mit einem Eilantrag erreichen wollen, dass die Bahnstrecke bis zur Fertigstellung der Schallschutzmaßnahmen nur eingleisig betrieben werden darf (der TV berichtete). Dies lehnte das OVG ab. Es sei nicht zu erwarten, dass die Lärmbelastung durch den zweigleisigen Betrieb größer werde. har

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