Zwei Jahre auf Bewährung für Überfall auf Spielhalle

Trier · Die erste große Strafkammer des Landgerichts Trier sah es heute als erwiesen an, dass ein 24-Jähriger im April 2013 eine Spielhalle in der Vulkaneifel überfallen hat. Die Konsequenz: eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Zwei Jahre auf Bewährung für Überfall auf Spielhalle
Foto: Boris Roessler

Die Anklage warf dem Mann vor, im April 2013 im Landkreis Vulkaneifel mit zwei bislang unbekannten Mittätern eine Spielhalle überfallen zu haben.

Aufgrund des zuvor gemeinsam gefassten Tatplans habe der Angeklagte an der Tür einer Spielhalle geklingelt und um Einlass gebeten. Als die Tür geöffnet worden sei, seien die zwei maskierten Komplizen hinzugekommen und mit dem Angeklagten in die Spielothek gestürmt. Ein Mittäter sei hierbei mit einer Softairpistole und der andere
mit einem Teleskopschlagstock bewaffnet gewesen.

Zwei Zeugen gelang es schließlich, die Täter aus der Spielhalle zu verjagen - ohne Beute.

Der Angeklagte ist bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten, das Urteil ist rechtskräftig.

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