Trierer Fans vor dem Kadi

Trier · Nach einer verhinderten Massenschlägerei beim Fußball-Regionalligaspiel zwischen Trier und Worms müssen sich fanatische Eintracht-Anhänger (nach Angaben der Justiz so genannte Ultras) heute vor Gericht verantworten.

Trierer Fans vor dem Kadi
Foto: Friedemann Vetter

Wäre die Polizei im Vorfeld des Regionalliga-Derbys zwischen Eintracht Trier und Wormatia Worms Mitte September 2009 nicht mit einem Großaufgebot vor Ort gewesen, hätte es zwischen rivalisierenden Anhängergruppen womöglich eine Massenkeilerei gegeben. Als der Wormser Fanbus kurz vor Spielbeginn am Gästeeingang ankam, stürmte eine etwa 35-köpfige Gruppe Einheimischer - angeblich provoziert durch Wormser Schriftzüge am Moselstadion - mit erhobenen Fäusten auf die gegnerischen Anhänger zu.

Die 17 bis 31 Jahre alten Trierer Unruhestifter waren teilweise vermummt und skandierten Schlachtrufe wie "Scheiß Wormser Hurensöhne" oder "Verreck, verreck, Wormatia-Dreck". Hätte sich die Polizei seinerzeit nicht mit Hunden und angedrohtem Schlagstock-Einsatz zwischen die rivalisierenden Gruppen gestellt, hätte es wohl mächtig gerumst. Das jedenfalls glauben die Ermittler.

Aber auch ohne Keilerei hat die Sache demnächst für sieben Trierer Anhänger ein juristisches Nachspiel. Wegen Landfriedensbruchs (siehe Stichwort) müssen sich die Jugendlichen und Heranwachsenden heute vor dem Amtsgericht verantworten. Ihnen drohen Geld-, schlimmstenfalls sogar Gefängnisstrafen.

Schon während des Worms-Spiels hatte die Polizei 20 Unruhestifter vorübergehend in Gewahrsam genommen. Angehörige beschwerten sich später über das rüde Vorgehen der Polizei: "Die wurden behandelt wie Schwerverbrecher."

Gegen 21 Anhänger hat der Verein Eintracht Trier auf Empfehlung der Polizei ein drei Jahre gültiges bundesweites Stadionverbot verhängt.

Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft gegen den "Vorsänger" der Trierer Ultras ermittelt - wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Er soll Ende März im Moselstadion skandiert haben: "Wenn ihr absteigt, schlagen wir euch tot!"

Extra

Als Landfriedensbruch wird eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung bezeichnet. In der Regel ist damit die Beteiligung an gewalttätigen Ausschreitungen gemeint. Aber auch die Androhung von Gewalttätigkeiten aus einer Menschengruppe heraus kann als Landfriedensbruch geahndet werden. Der Begriff stammt aus dem Mittelalter und bezeichnete seinerzeit das zeitliche Verbot einer Fehde.

Ultras verstehen sich als glühende Anhänger ihres Clubs - bei Heim- und Auswärtsspielen. Zur Trierer Szene werden etwa 60 bis 70 Ultras gezählt. Ultras nehmen für sich den Erhalt der Fankultur in Anspruch. Viele von ihnen sehen in dem Vorgehen von Polizei und Ordnern gegen Fußballfans Willkür. Auch wenn sie sich bewusst von gewalttätigen Hooligans abgrenzen, machen auch manche Ultra-Gruppen Krawall.

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