Winzer hat geklagt Trierer Gericht urteilt: Sektflaschen nur mit Halskrause

Trier · Müssen Sektflaschen zwingend mit einer Alu-Ummantelung am Flaschenhals auf den Markt gebracht werden? Nein, meint ein Saar-Winzer und hat damit die EU herausgefordert. Doch er ist auch vor dem Trierer Verwaltungsgericht eines Besseren belehrt worden.

Trierer Gericht urteilt: Sektflaschen nur mit Alu-Halskrause
Foto: picture alliance / dpa/Frank Rumpenhorst

Im Streit um die Halsfolie von Sektflaschen hat Saarwinzer Florian Lauer vor dem Trierer Verwaltungsgericht den Kürzeren gezogen. Das Gericht wies die Klage des Winzers gegen eine Untersagungsverfügung der Trierer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ab. Der von vielen Kollegen unterstützte Saarwinzer wollte erreichen, dass er Sektflaschen ohne die Schutzfolie auf den Markt bringen darf.

Darf er nicht, urteilten jetzt auch die Trierer Richter. Zwar schränke die einschlägigen Vorschrift der EU-Verordnung die geschützte unternehmerische Freiheit von Schaumweinerzeugern ein. Dieser Eingriff sei jedoch sachlich gerechtfertigt. So bezweckten die Regelungen unter anderem den Schutz des Verbrauchers vor Irreführung ebenso wie den Schutz der Schaumweinhersteller im Sinne eines fairen Wettbewerbs. Dadurch, dass alle Anbieter von Schaumweinen im Wesentlichen die gleiche Ausstattung wählen müssten, seien diese mit Blick auf die Produktionskosten und eine etwaige Abgabe für die Abfallentsorgung zudem auch gleich belastet, so die Trierer Richter.

Der Kläger hatte unter anderem argumentiert, es sei kein vernünftiger Grund ersichtlich, dass Vermarkter Sektflaschen mit einer solchen Folie zu versehen hätten. Die Folie sei ein umweltschädliches Accessoire ohne technische Funktion, da der Korken auf der unter hohem Druck stehenden Sektflasche wirkungsvoll bereits durch die „Haltevorrichtung“ auf der Flasche gehalten werde.

Gegen die Entscheidung des Trierer Gerichts kann der Winzer die Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht beantragen.

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