Trierer Kinderschänderprozess: Opferanwälte kündigen neuen Antrag an

Trier · Mit einem neuerlichen Befangenheitsantrag der Opferanwälte gegen die Gutachterin Sylvia Leupold wird heute vor dem Trierer Landgericht der Prozess gegen den mutmaßlichen Kinderschänder Christoph G. fortgesetzt. Das kündigte der Aachener Jurist Rainer Dietz im Gespräch mit unserer Zeitung an.

(sey) Die Opferanwälte halten das Gutachten über den 38-jährigen Angeklagten für „widersprüchlich und nicht nachvollziehbar“. Würde das Gericht dem Befangenheitsantrag stattgeben, müsste der komplette Prozess gegen den Mayener wohl von vorne aufgerollt werden. Nach den Plänen des Vorsitzenden Richters Albrecht Keimburg sollen zum Abschluss des heutigen, zehnten Verhandlungstags die Plädo8yers gehalten werden. Ob es tatsächlich dazu kommt, ist allerdings noch offen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, fünf Jungen teils jahrelang missbraucht zu haben. Christoph G. hatte bereits zu Prozessbeginn Anfang Januar ein Geständnis abgelegt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort