Ärger um volle Mülltonnen

Wegen Schnee und Eis konnten Müllfahrzeuge einzelne Straßen und Siedlungen im Landkreis Trier-Saarburg in den vergangenen Wochen nicht anfahren. Die Folge: Die vollen Mülltonnen blieben stehen.

 Die Mülltonnen der Anwohner „Auf der Oberen Acht“ in Fell wurden bereits zum zweiten Mal nicht geleert. TV-Foto: Katja Bernardy

Die Mülltonnen der Anwohner „Auf der Oberen Acht“ in Fell wurden bereits zum zweiten Mal nicht geleert. TV-Foto: Katja Bernardy

Fell. "Die Katzen reißen die Müllsäcke schon auf", erzählt ein Anwohner der Straße "Auf der Oberen Acht" in Fell. Seit mehr als drei Wochen stehen dort neun volle Mülltonnen und mittlerweile einige pralle Abfallsäcke. Der Grund: "Am 1. und 13. Februar konnte die steile Zufahrtsstraße, die zu diesem Standplatz hinführt, wegen Schnee und Eisglätte nicht befahren werden", erklärt Elisabeth Hill, Pressesprecherin des Zweckverbands für Abfallwirtschaft im Raum Trier (ART) - obwohl die Abfalltransporter mit Schneeketten ausgestattet waren, sagt Hill.

Die Situation in der Straße "Auf der Oberen Acht" ist kein Einzelfall im Landkreis Trier-Saarburg: In weiteren vereinzelten Straßen und abgelegenen Siedlungen hätten die Tonnen aus den genannten Gründen nicht geleert werden können, sagt Hill.

"Wir haben Verständnis, dass die Fahrzeuge bei Schnee und Eis hier nicht hochfahren", sagt der Anwohner der Straße "Auf der Oberen Acht". Aber er kritisiert, dass auf eine E-Mail seiner Frau keine Reaktion vonseiten des Zweckverbands ART gekommen sei. Weiter betont er, dass es kein Problem für ihn gewesen wäre, die Tonne ein paar Meter weiter abzustellen, damit sie hätten geleert werden können. "Aber es wurde nichts kommuniziert!" Elisabeth Hill erklärt, man habe erfolglos versucht die E-Mail-Schreiberin anzurufen.

Ein weiterer betroffener Anwohner der Straße "Am Kapellchen" in Fell fragt: "Warum wurden die Tonnen nicht abgeholt, als die Straßenverhältnisse wieder besser waren?" Hill erklärt: "Wir haben vorgegebene Tourenpläne, die abgefahren werden müssen. Von daher stehen in der Regel weder Fahrzeuge noch Personal zur Verfügung, um außerhalb des Tourenplans den Service nachzuholen." Weiter verweist sie auf Paragraf 11 der Abfallsatzung: Dort ist geregelt, dass Tonnen, die aus einem von dem Zweckverband nicht zu vertretenden Grund, nicht entleert werden können am nächsten Abfuhrtermin geleert werden.

Die Abfälle, die über das Tonnenvolumen hinausgingen, füllten die Betroffenen notgedrungen in separate Müllsäcke. "Wir haben uns amtliche Müllsäcke, die fast drei Euro kosten, gekauft", sagt der Anwohner. Er hoffe auf eine Entschädigung. Dabei gehe es ihm nicht ums Geld, "sondern ums Prinzip". Schließlich zahle er regelmäßig Müllgebühren.

In Paragraf 13 der Abfallsatzung heißt es unter anderem, dass bei Ausfällen der Abfuhr infolge höherer Gewalt kein Anspruch auf Entschädigung bestehe. Die Betroffenen hätten ihren Müll in normalen Säcken abfüllen können, heißt es vonseiten des Zweckverbands ART.

Ob die Bewohner dennoch eine Entschädigung für die gekauften amtlichen Säcke erhalten können, ließ der ART offen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort